Justiz: E-Akte ab 1. Juni in Rheinland-Pfalz

Digitalisierung kann Vieles bedeuten. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das konkret, die elektronische Akte zeitnah vor dem gesetzlich vorgegebenen 1. Januar 2026 einzuführen. Bereits ab 1. Juni werden daher Papierakten für neue Verfahren am LG Kaiserslautern nicht mehr existieren.

Laut Gesetzgeber ist die Einführung der E-Akte ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend. Dann müssen alle Verfahren elektronisch geführt werden. Die Justiz in Rheinland-Pfalz will diesen Zeitpunkt jedoch nicht abwarten, sondern schon jetzt mit der Umsetzung starten.

Mit Papierakten begonnen, mit Papierakten beendet

Verfahren, die mit Papierakten begonnen wurden, sollen auch so zu Ende geführt werden. Diese Erkenntnis hat Rheinland-Pfalz durch einen Verbund, der unter anderem mit Bayern besteht. Zwar werden die Texte bisher durchgängig elektronisch erstellt, die Akten werden allerdings noch in Papierform geführt. Künftig soll die Weiterverarbeitung elektronischer Eingänge aber dann ohne zeitaufwändiges Ausdrucken und Kopieren ermöglicht werden.

Start am Landgericht Kaiserslautern

Bereits zum 1. Juni wird die E-Akte am Landgericht Kaiserslautern für Zivilsachen in der ersten Instanz eingeführt. Am 1. Dezember sollen das Amts- und Landgericht Bad Kreuznach für Zivilsachen nachziehen. Nach diesen Pilotprojekten sollen dann allerdings auch die anderen Verfahren wie die Verfahren an Straf- und Verwaltungsgerichten Schritt für Schritt elektronisch geführt werden.

dpa