Start der E-Akte beim FG Berlin-Brandenburg
Pilotprojekt der E-Akte startet
Fünf der 17 Senate des FG Berlin-Brandenburg beginnen seit 3.6.2024 die Arbeit mit der elektronischen Akte und werden die Funktionen und Neuerungen erproben sowie allgemein die personellen, technischen, fachlichen, organisatorischen und ergonomischen Anforderungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der elektronischen Akte notwendig sind, bis September dieses Jahres evaluieren. Die E-Akte soll dann in zwei Schritten bei den weiteren Senaten des Gerichts eingeführt werden. Vorbereitungen zu dem Projekt laufen bereits seit über einem Jahr. Dazu wurden auch bereits im vergangenen Jahr alle Arbeitsplätze des FG mit moderner Technik ausgestattet, die auf die Arbeit mit der E-Akte ausgerichtet ist.
Digitalisierung der Justiz
Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Verfahrensakte soll die Digitalisierung der Justiz entscheidend vorangetrieben werden. Vorgesehen ist für die Zukunft die Einführung der E-Akte bei allen Fachgerichten.
Justizministerin Susanne Hoffmann: "Der heutige Start der E-Akte bei unseren Fachgerichten ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Digitalisierung der Justiz. Es freut mich sehr, dass wir die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg bereits erprobte E-Akte heute auch bei dem Finanzgericht zum Einsatz bringen können. Unser Ziel ist klar: Eine Justiz, die mit schlanken Verfahrensabläufen und kurzen Verfahrenslaufzeiten den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Justiz gerecht wird."
Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Thomas Stapperfend: "Wir freuen uns sehr über die Pilotierung der E-Akte am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, die wegweisend für die anderen Fachgerichte sein wird. Wir starten zunächst mit fünf Senaten und wollen bis Ende des Jahres die E-Akte in allen Senaten einführen. Die Vorteile der E-Akte liegen auf der Hand: effizientere Arbeitsabläufe, schnellere Kommunikation und ein umweltfreundlicher Umgang mit Ressourcen."
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024