Impuls für Wohnungsbau: Niedersachsen streicht Vorschriften

Der Landtag in Niedersachsen hat die Reform der Bauordnung beschlossen. Unter anderem werden Genehmigungsverfahren verkürzt und die Stellplatzpflicht entfällt. Die Wohnungswirtschaft freut sich über den Start des Gebäudetyp E.

Eine Vereinfachung der Bauordnung soll den Wohnungsbau in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger machen. Eine entsprechende Novelle hat der Landtag am 17.6.2024 beschlossen.

Lies: "Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, Bauwirtschaft stärken"

"Der Staat muss loslassen", sagte Bauminister Olaf Lies (SPD) mit Blick auf die Streichung mehrerer Vorschriften. So entfällt unter anderem die Pflicht, bei Neubauten neue Autostellplätze errichten zu müssen. Für bestimmte Umbauten wird der Einbau eines Fahrstuhls nicht mehr verlangt, und Genehmigungsverfahren werden für Umbauten nicht mehr benötigt. Außerdem werden Grenzabstände verringert, um Grundstücke enger bebauen zu können.

Lies hatte die Änderungen vorab als einen "Paradigmenwechsel" bezeichnet. Das Ziel sei es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Bauwirtschaft zu stärken.

Wohnungswirtschaft lobt Einführung von Gebäudetyp E

Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw) Niedersachsen Bremen bezeichnete die Reform der Landesbauordnung als einen Meilenstein. "Wir brauchen ein Umdenken, um endlich wieder zu vertretbaren Kosten bauen zu können. Einfach Bauen ist die Zukunft", sagte vdw-Direktorin Susanne Schmitt. Ganz besonders freue sich die Wohnungswirtschaft über den Start des Gebäudetyp E, so Schmitt: "Ich bin mir sicher, dass wir nun auch rasch erste Pilotprojekte starten können."

Auch die Verbesserungen im Bereich der Genehmigungsverfahren sowie der vorgelegten vereinfachten Bauregeln könnten im Neubau und beim Umbau wichtige Potenziale haben. Mit den geplanten Erleichterungen beim Ausbau von Dachgeschossen, bei der Aufstockung von Gebäuden oder der Umwandlung von Immobilien könnten in den nächsten Jahren Tausende von neuen Wohnungen flächensparend und kostengünstig gerade in innerörtlichen Lagen entstehen.

Der in Bayern entwickelte Gebäudetyp E ermöglicht es Bauherren und Architekten, festzulegen, welche Anforderungen an das Projekt wichtig und wo Abweichungen von geltenden Vorschriften machbar oder sogar wünschenswert sind. Auch innovative Ideen, die in den Normen noch nicht abgebildet sind (experimentelles Bauen) wird so möglich.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (Stand 10.6.2024)


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dpa
Schlagworte zum Thema:  Barrierefreiheit, Neubau