Ärztegewerkschaft und Tarifeinheit

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat die Arbeitgeber aufgerufen, mehrere Tarifverträge in einem Betrieb zuzulassen. Auch der Beamtenbund dbb positioniert sich erneut gegen das Tarifeinheitsgesetz und hat Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

«Die Arbeitgeber würden sich ja selbst schaden, wenn sie auf einer verordneten Tarifeinheit bestehen würden, die von den Beschäftigten in den Krankenhäusern abgelehnt wird», sagte der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft, Rudolf Henke, in Berlin.

Tarifeinheitsgesetz erlaubt nur einen Tarifvertrag pro Betrieb

Mit dem Gesetz wollte die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sicherstellen, dass es pro Betrieb immer nur einen Tarifvertrag geben kann. Die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb setzt sich laut Gesetz durch.

Marburger Bund schließt Vereinbarung mit Verdi

Henke rief die Arbeitgeber nun dazu auf, einen anderen Weg mitzugehen. Mit der Gewerkschaft Verdi habe der Marburger Bund am 1. Dezember 2017 eine Vereinbarung geschlossen. Damit solle verhindert werden, «dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann». Bei Tarifverhandlungen solle nun von den Arbeitgebern verlangt werden, dass sie das mitmachen. Man wolle das zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses machen, erläuterte Henke. «Jetzt liegt es an den Arbeitgeberverbänden, im Interesse einer stabilen Tarifpartnerschaft die ausgestreckte Hand zu ergreifen.» Im Blick hat der Chef der Ärztegewerkschaft dabei die Krankenhäuser.

Beamtenbund klagt gegen Tarifeinheitsgesetz

Parallel dazu hat der Beamtenbund dbb in Sachen Tarifeinheitsgesetz erneut den Klageweg beschritten.

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz in seiner vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Sommer 2017 veränderten Form eingereicht. Das Gesetz sei weder sinnvoll noch praktikabel.

Es benachteilige kleinere Gewerkschaften und sei somit undemokratisch und speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes noch weniger anwendbar als in der Privatwirtschaft. Außerdem  behindere es die freie gewerkschaftliche Betätigung.

dpa