Auswirkungen des Koalitionsvertrags 2021 auf den öffentlichen Dienst
Der Koalitionsvertrag enthält unter anderem folgende Vorhaben, die sich auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auswirken:
Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst und in der Wissenschaft
- Die Möglichkeit der Haushaltsbefristung soll abgeschafft werden. Beim Bund als Arbeitgeber soll die sachgrundlose Befristung reduziert werden. Die Befristung mit Sachgrund beim selben Arbeitgeber soll auf 6 Jahre begrenzt werden; nur in Ausnahmefällen soll eine Überschreitung dieser Grenze möglich sein.
- Gleichwertige berufliche Qualifikationen sollen für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst anerkannt werden.
- Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll reformiert werden. Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase sollen erhöht werden. Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen sollen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit geknüpft werden.
- Für die Bundesverwaltung und in Unternehmen mit Bundesbeteiligung soll ein Partizipationsgesetz eingeführt werden.
Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung
Die Verwaltung soll umfassend digitalisiert werden.
- Der öffentliche Dienst soll attraktiver gestaltet werden. Der Personalaustausch zwischen Behörden soll vereinfacht werden und bei den Einstellungsvoraussetzungen soll praktische Berufserfahrung künftig stärker berücksichtigt werden.
- Führungskräfte im öffentlichen Dienst sollen ein moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen.
- Die Digitalisierung soll zu einem Kernbestandteil der Ausbildung werden.
- Das Silodenken soll überwunden werden. Es ist geplant, feste ressort- und behördenübergreifende agile Projektteams und Innovationseinheiten mit konkreten Kompetenzen ausstatten.
- Die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung sollen vorangetrieben werden. Die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung soll digital möglich sein.
Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern
Nach den Plänen der Ampelkoalition werden Bund und Länder eine gemeinsame Koordinierungsstelle zur Lehrerfortbildung einrichten, die bundesweit Fort- und Weiterbildungsangebote vernetzt, die Qualifiktation von Schulleitungen unterstützt und den Austausch ermöglicht.
Bonus für Pflegekräfte und Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung
- In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll der Einsatz von Pflegekräften anerkannt werden. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dazu wird die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro angehoben.
- Dem Pflegenotstand soll mit Maßnahmen begegnet werden, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern. Kurzfristig soll zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes eingeführt werden.
- In der stationären Langzeitpflege ist ein Ausbau der Personalbemessungsverfahren geplant. Insbesondere dort sollen Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel verbessert werden, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:
Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.
- Die Ausbildungen sollen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer harmonisiert werden. Dort, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, sollen Regelungslücken geschlossen werden.
- Die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften soll beschleunigt und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse einfacher werden.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt wird, so die Ausführungen im Koalitionsvertrag. Beim Pakt für den ÖGD sollen die Einstellungsfristen verlängert werden. Die Sozialpartner werden aufgefordert, einen eigenständigen Tarifvertrag zu schaffen.
Bundespolizei
- Die Wertschätzung für Polizistinnen und Polizisten drückt sich auch durch eine gute Personal- und Sachausstattung, den Zustand der Liegenschaften, den Abbau von Überstunden und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus. Die Finanzierung soll sichergestellt werden. Außerdem ist geplant, die Attraktivität durch die Förderung von Fachkarrieren und eine diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive zu fördern.
- Die in anderen Bereichen bewährte Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern soll ausgeweitet und die Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sollen mehr Supervisionsangebote gemacht werden.
- Daneben soll ein unabhängiger Polizeibeauftragter für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten eingeführt werden.
- Außerdem ist die pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten geplant.
Lesen Sie Details hierzu im Koalitionsvertrag 2021 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
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