Bundeskabinett regelt Urlaub für Bundesbeamte neu
Nach der Neuregelung sollen Beamte zukünftig 29 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr erhalten. Nach vollendetem 55. Lebensjahr erhöht sich der Urlaub um einen weiteren Arbeitstag (auf dann insgesamt 30 Tage Erholungsurlaub).
Für die Kalenderjahre 2011 und 2012 erhalten alle Beamten des Bundes 30 Tage Erholungsurlaub. Durch eine Sonderregelung der Verfallsfristen für das Urlaubsjahr 2011 soll sichergestellt werden, dass der zusätzlich gewährte Urlaub nicht verfällt. Das bedeutet, dass die zusätzlichen Erholungsurlaubstage für das Urlaubsjahr 2011 erst mit Ablauf des 31. Dezember 2013 verfallen.
Diejenigen, die schon Anspruch auf Gewährung von 30 Tagen Erholungsurlaub haben, werden diesen Anspruch durch eine entsprechende Besitzstandsregelung behalten. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach Besoldungsgruppen entfällt komplett.
Die Neuregelungen wurden innerhalb der 13. Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom Bundeskabinett beschlossen, wie das Bundesministerium des Inneren in einem Rundschreiben berichtete. Diese soll zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
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