Debatte über Extremismus im öffentlichen Dienst nach Verurteilung eines Bundeswehroffiziers
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 15. Juli den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand den 33-Jährigen in dem in mehreren Anklagepunkten für schuldig - dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte ihm das Gericht eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.7.2022, Az. 5-2 StE 18/17 - 5a - 1/17).
Die Verurteilung des Bundeswehroffiziers Franco A. zeigt aus Sicht von FDP und Grünen die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen gegen Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst. «Der Gesetzgeber muss aus der Gefahr des Rechtsterrorismus die nötigen Schlüsse ziehen», sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Gefährliche Rechtsextremisten dürften keinen Platz im öffentlichen Dienst oder bei der Bundeswehr finden. Dafür brauche es gemeinsame gesetzliche Standards von Bund und Ländern.
Änderung im Beamtenstatusgesetz: Entfernung aus dem Dienst bei Verurteilung wegen Volksverhetzung
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen mit einer Änderung im Beamtenstatusgesetz den Kampf gegen Hass und Hetze in den Behörden intensivieren. Staatsdiener sollen künftig schon aus dem Dienst entfernt werden können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden sind. Darauf hatten sich die Minister im Juni geeinigt. Bisher gilt eine Haftstrafe von einem Jahr als Schwelle, von der an eine Entfernung aus dem Staatsdienst möglich ist.
Bewusste Unterwanderung von Sicherheitsbehörden verhindern
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte: «Der Fall von Franco A. hat das Licht auf eine in hohem Maße beunruhigende Entwicklung geworfen, nämlich die bewusste Unterwanderung von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr durch gut vernetzte Extremisten.» Zahlreiche Fragen seien trotz der juristischen Aufarbeitung bisher offen geblieben. Die Sicherheitsbehörden könnten den Fall mit dem Urteil nicht abhaken, sondern müssten den Hintergründen und Zusammenhängen entschlossen weiter nachgehen und sie aufklären.
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sagte: «Der Prozess hat das zutiefst antisemitische und rassistische Menschenbild des Täters offenbart.» Vom Rechtsextremismus gehe eine große Gefahr für Gesellschaft, Demokratie und Staat aus.
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