Lehrer müssen im Notfall Medikamente verabreichen
Lehrkräfte und Erzieher können zwar nicht verpflichtet werden, kranken Schülern während des Aufenthaltes in der Schule regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Das Sozialgericht Dresden stellte aber fest, dass sie Kindern, bei denen es gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann (beispielsweise Epilepsiepatienten oder Allergiker), in Notsituationen solche Medikamente geben müssen, die auch von medizinischen Laien angewandt werden können.
Der Fall: Schülerin leidet an Epilepsie
Die Mutter eines an Epilepsie erkrankten Mädchens aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, weil sich die Krankenkasse weigerte, dem Kind während des täglichen Besuchs der Förderschule eine Krankenschwester zur Seite zu stellen. Die Krankenkasse argumentierte, eine allgemeine Beaufsichtigung des Kindes sei ausreichend, lebensbedrohliche Situationen seien nicht zu erwarten.
Gericht: Lehrer sind in Notfällen zur Hilfeleistung verpflichtet
Lehrer und Erzieher können auch an Förderschulen nicht zur regelmäßigen Medikamentenabgabe verpflichtet werden können. Auch sie trifft jedoch die allgemeine Hilfepflicht in Notfällen (§ 323c StGB).
Für die Lehrer und Erzieher der im vorliegenden Fall betroffenen Schülerin gilt in dieser Hinsicht nichts anderes als für Lehrer und Erzieher anderer Schüler, die beispielsweise an Allergien, Asthma, Diabetes oder Epilepsie erkrankt sind. Die Hilfepflicht kann auch die Abgabe eines Notfallmedikaments umfassen, dessen Anwendung keiner medizinischen Ausbildung bedarf. Gerade Schulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf, der oft im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen steht, müssen sich auf solche Situationen durch Fortbildungsmaßnahmen sowie Absprachen mit den Sorgeberechtigten der betreffenden Kinder einstellen.
Eine ununterbrochene individuelle Begleitung jedes gesundheitlich gefährdeten Kindes durch eine medizinische Fachkraft allein wegen der abstrakten Gefahr eines Notfalles, könne kein Gesundheitssystem leisten, so das Sozialgericht Dresden (Beschluss v. 2.7.2019, S 47 KR 1602/19 ER).
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
2.260
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
1.885
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.5632
-
Entgelttabelle TV-L
1.259
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.2341
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.014
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
649
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
603
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
560
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
449
-
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen
01.04.2026
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026
-
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher: Notrufpager mit Mithörfunktion und neue Ausrüstung
26.02.2026
-
Thüringen muss AfD-Bewerber für Landesverwaltungsamt anhören
25.02.2026