Post bekommt Versicherungsbeiträge für Ex-Beamte nicht erstattet

Die Deutsche Post AG und die anderen Nachfolgeunternehmen der Bundespost bekommen Ausgaben für die Rentenversicherung ehemaliger Beamter nicht erstattet, so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Post hatte von der Postbeamtenversorgungskasse eine Rückzahlung von rund 319 Millionen Euro verlangt. Ihre Klage wies das Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz zurück. Auch die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Postbank AG scheiterten in Leipzig. Die Deutsche Post war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Post, Telekom und Postbank hatten nach der Privatisierung der Bundespost zahlreiche Beamte übernommen. Wenn diese vor dem Ruhestand aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, müssen die Bundespost-Nachfolger sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Diese Beiträge wollten sich Deutsche Post und Co. von der Postbeamtenversorgungskasse zurückholen.

BVerwG: Post muss auch die Nachteile der Privatisierung tragen

Dafür sah das Bundesverwaltungsgericht allerdings keinen Grund. Die Postbeamtenversorgungskasse erlange keinen Vermögensvorteil auf Kosten der Post. Zudem stelle das Privatisierungskonzept ein Gesamtpaket dar. Nachteile für die Postnachfolgeunternehmen, etwa die Übernahme der Versorgungslasten, können nicht ohne Berücksichtigung der Vorteile gesehen werden. Dazu gehörten die erheblichen Immobilienvermögen und die sonstige Ausstattung, welche die Unternehmen in die Lage versetzt hätten, voll funktionsfähig in den Wettbewerb zu starten (BVerwG, Urteil v. 20.5.2015, BVerwG 6 C 4.14).

dpa

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