Sabbatjahr im öffentlichen Dienst eher selten

Von der Möglichkeit, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, machen im öffentlichen Dienst nur Wenige Gebrauch. Das Prinzip "Sabbatical": vor der Auszeit wird die Arbeitszeit vorgearbeitet, wobei nur anteilig Bezüge ausgezahlt werden. Während der späteren Freistellungsphase erhalten die Beschäftigten dann die restlichen Bezüge.

Ein Sabbatjahr, auch Sabbatical genannt, ermöglicht Arbeitnehmern, sich z. B. intensiv um die Familie zu kümmern oder für eine längere Zeit zu reisen. Teilweise wird die Auszeit auch von älteren Angestellten und Beamten genutzt, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.

Lehrer nutzen Sabbatjahr eher als Polizisten

In Niedersachsen nehmen Lehrer/innen häufiger eine Auszeit vom Job als Polizisten und Finanzbeamte. Nach Angaben des Kultusministeriums entschieden sich 2018 von den insgesamt 68.500 Lehrkräften 150 für eine Auszeit. Bei den Polizisten in Niedersachsen ließen sich laut Innenministerium drei von 22.000 Polizisten vom Dienst freistellen, um ein Sabbatjahr einzulegen. In Sachsen-Anhalt bewege sich die Zahl der Anträge von Pädagogen laut Bildungsministerium auch im einstelligen Bereich. In Thüringen machten zwischen 2014 und 2018 insgesamt 37 Polizisten von der Möglichkeit Gebrauch, ein Sabbatjahr einzulegen. „Von Seiten des Thüringer Innenministeriums bestehen keine Bedenken gegen die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten durch Bedienstete“, so ein Sprecher des Innenministeriums. Durch die Auszeit könne sowohl persönliche Zufriedenheit als auch Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten werden.

Sabbatical als Übergang in den Ruhestand

In Thüringen nehmen sich auch nur wenige Beschäftigte von Ministerien und Landesbehörden eine längere Auszeit. Wenn, dann wird sie jedoch vor allem von älteren Angestellten und Beamten kurz vor dem Ruhestand genutzt, um die Zeit bis zur Rente oder Pension zu überbrücken. Beschäftigte im Thüringer Landesdienst können bis zu zwei Jahre von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie dies in Vollzeit vorarbeiten. Sowohl während der Vollarbeitsphase als auch während der Freistellungsphase werden nur anteilig Bezüge ausgezahlt. Einem Sprecher des Justizministeriums zufolge könnten diese finanziellen Einbußen ein Grund für das verhaltene Interesse sein.

dpa

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