Sachverständige zur Änderung der Beamtenversorgung

Die Altersversorgung von Bundesbeamten soll durch das Gesetz "zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" modernisiert werden. In einer Sachverständigenanhörung ist die Ausgestaltung der Versorgungsrücklage diskutiert worden.

Nach dem Gesetzentwurf soll die 1999 errichtete Versorgungsrücklage länger erhalten werden, indem der Beginn der Mittelentnahme auf das Jahr 2032 verschoben wird. So werde die Aufzehrung des Vermögens verhindert, bevor das mit dem Gesetz bezweckte Ziel erreicht wird, die Höchstlast bei den Versorgungsausgaben zu dämpfen, heißt es in der Vorlage.

Stärkung der Versorgungsrücklage

Wie daraus ferner hervorgeht, soll die Versorgungsrücklage gestärkt werden, indem ihr "bis 2031 weiter die Einsparungen aus der Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes zugeführt werden". In diesem Zusammenhang erfolge eine weitere Stärkung aus der Fortsetzung der Verminderungen von Bezügeerhöhungen. Dies soll "letztmalig und befristet bis 2024" erfolgen.

Höchststand der Versorgungsempfänger im Jahr 2035

Die Rücklage dient den Angaben zufolge der Begrenzung der Versorgungsaufwendungen des Bundes auch in Bezug auf die ehemals staatlichen Bundesunternehmen von Bahn und Post. Zu diesem Zweck seien der Versorgungsrücklage seit 1999 die sogenannten Unterschiedsbeträge zugeführt worden, "die sich aus den bislang neunmaligen 0,2-Prozentpunkteabzügen von den Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ergaben". Nach der aktuellen Fassung des Versorgungsrücklagegesetzes wären die Mittel der Rücklage laut Regierung ratenweise bereits ab 2018 zur Entlastung des Haushalts von Versorgungsausgaben einzusetzen "mit der Folge, dass das Sondervermögen innerhalb von 15 Jahren aufgezehrt werden würde". Für die unmittelbare Bundesverwaltung zeichne sich jedoch ab, dass die Versorgungsempfängerzahl noch längere Zeit auf hohem Niveau bleiben und der Höchststand erst gegen 2035 eintreten wird.

Investition in Aktien soll ermöglicht werden

Der weiteren Stärkung des Kapitalisierungsgrades der Versorgungsrücklage dient laut Regierung auch die "Optimierung der Anlagestrategie" bei der Rücklage und dem 2007 geschaffenen Versorgungsfonds. Danach können künftig - neben der bislang allein möglichen Anlage in Anleihen - bis zu 20 Prozent der Mittel der Rücklage in Aktien investiert werden.

DGB bewertet Verschiebung der Entnahme aus der Rücklage positiv

Karsten Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sagte in der Anhörung, vieles am Gesetzentwurf sei "gut und richtig". So sei die Verschiebung der Entnahme aus der Rücklage positiv zu bewerten. Positiv sei auch, dass Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltsfähig bewertet werden sollen. Schneider konstatierte zugleich, dass für die Verlängerung der Besoldungs- und Versorgungskürzung keine stichhaltige Begründung genannt werde. Für Versorgungs- oder Besoldungskürzungen bestehe kein Anlass.

BDZ begrüßt kürzere Minderung der Versorgungsanpassungen bis 2024

Der Bundesvorsitzende des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Dieter Dewes, verwies darauf, dass die ursprünglich vorgesehene Verlängerung der Minderungen der Versorgungsanpassungen von 2017 auf 2031 nun bis zum Jahr 2024 verkürzt werden solle. Diesen Kompromiss sehe seine Organisation als erfreulich an und finde ihn gut.

dbb hält Versorgungrücklage und Versorgungsfond für zielführend

Der stellvertretende Vorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion, Hans-Ulrich Benra, nannte Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds "ein zielführendes Instrument für eine generationengerechte Abdeckung und flankierende Sicherung der zukünftigen Versorgungsausgaben". Vor diesem Hintergrund begrüße man den Gesetzentwurf und insbesondere den Umstand, dass die Rücklage erhalten und gestärkt werden solle.

Keine Verletzung des Alimentationsprinzips

Professor Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) betonte, das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung zur Versorgungsrücklage in ihrer ursprünglichen Form ausgeführt, "dass durch diese Regelung den Beamten kein eigener Beitrag zur Finanzierung ihrer Versorgung abgefordert wurde". Das gelte strukturell auch für die Fortführung der Versorgungsrücklage. Von einer Verletzung des Alimentationsprinzips durch die Fortsetzung der Versorgungsrücklage könne keine Rede sein.

Reicht der Versorgungsfonds aus?

Professor Eckart Bomsdorf von der Universität Köln sagte, mit der Vorlage verabschiede sich "der Gesetzgeber nahezu klammheimlich von dem Versprechen einer vollständigen Finanzierung der Versorgungsausgaben der ab 2007 beim Bund eingestellten Beamten mit Hilfe dieses Vorsorgefonds". In welcher Höhe später die Pensionen aus diesem Fonds finanziert werden, solle in einer Verordnung geregelt werden. "Das riecht für mich nach einer Finanzierung aus dem Versorgungsfonds nach Kassenlage", fügte Bomsdorf hinzu.

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Schlagworte zum Thema:  Beamte, Altersversorgung, Bund