Verfassungstreuechecks für bestimmte Beschäftigte in Sachsen

Vor der Einstellung in Polizei- und Justizvollzugsdienst soll es in Sachsen zukünftig einen Verfassungstreuecheck geben. Auch für bereits Beschäftigte sollen sich Regelungen ändern.

Der Freistaat Sachsen will Verfassungsfeinde künftig von einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst ausschließen.

Verfassungstreuecheck vor Einstellung in den Polizei- und Vollzugsdienst

«Wir beabsichtigen die Einführung eines "Verfassungstreuechecks" vor der Einstellung in den Polizei- und Justizvollzugsdienst», sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) in Dresden.

Für solche, die bereits im Staatsdienst seien, bedürfe es rechtlicher Anpassungen. Dazu gehöre eine Verlängerung von Verjährungsfristen in Disziplinarverfahren, die etwa die Verfassungstreue oder das Mäßigungsgebot zum Gegenstand hätten, sagte Schuster.

Konsequenteres Vorgehen gegen Extremisten

Mit den geplanten Maßnahmen könnten größere Zeiträume betrachtet und berücksichtigt werden, um konsequenter gegen Extremisten im öffentlichen Dienst vorgehen zu können. «Für Verfassungsfeinde ist im Staatsdienst kein Platz.» Der Innenminister hatte bei der Konferenz der Ressortchefs in München am 27.9. dazu gemeinsam mit Justizministerin Katja Meier (Grüne) Vorschläge eingebracht.

dpa

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