Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Länder nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch den Bereich der Angestellten eröffnet.

Die Entgeltgruppe 4 ist in der Regel nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von Vergütungsgruppe VIII nach VII möglich gewesen wäre.

 

Beispiel zu E4: Beschäftigte in der Tätigkeit von Logopäden (Abschnitt D, jetzt 10.6)

 
  BAT/BAT-O-Eingruppierung Entgeltgruppe im TV-L
vorhandene, übergeleitete Beschäftigte am 31.10.2006 VIII mit 3-jährigem Aufstieg nach VII EG 5
nach Anlage 2 TVÜ-Länder
(sobald Aufstieg erreicht)
neue Eingruppierungsfälle ab 1.11.2006
(übergeleitete und neue Beschäftigte)
VIII mit 3-jährigem Aufstieg nach VII EG 3 (ohne Stufe 6)
nach Anlage 4 TVÜ-Länder
Entgeltordnung zum TV-L
(ab 1.1.2012)
  EG 4
(Teil II Abschnitt 10.5)

Weitere Beispiele

  • Fernsprecher (Teil II Abschnitt 5.2),
  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Diätassistentinnen (Teil II Abschnitt10.4),
  • Pflanzenbeschauer (Teil II Abschnitt 9.2),
  • Desinfektoren mit Prüfung (Teil II Abschnitt 10.3),
  • Masseure und medizinische Bademeister (Teil II Abschnitt 10.7),
  • Rettungssanitäter (Teil II Abschnitt 18),
  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Ergotherapeuten (Teil II Abschnitt 10.5).

Tätigkeiten, die bei Beschäftigten als ehemals Angestellte eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung erfordern und die bisher der Entgeltgruppe 3 zugeordnet waren, werden nunmehr der Entgeltgruppe 5 zugeordnet.

Beispiele (jeweils mit Abschlussprüfung):

  • Vermessungstechniker und Kartographen,
  • Landkartentechniker,
  • Flurbereinigungstechniker,
  • Katastertechniker,
  • Kinderpflegerin
  • Theater- und Kostümmaler,
  • Arzthelferinnen.

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