Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Länder nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch den Bereich der Angestellten eröffnet.
Die Entgeltgruppe 4 ist in der Regel nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von Vergütungsgruppe VIII nach VII möglich gewesen wäre.
Beispiel zu E4: Beschäftigte in der Tätigkeit von Logopäden (Abschnitt D, jetzt 10.6)
BAT/BAT-O-Eingruppierung | Entgeltgruppe im TV-L | |
vorhandene, übergeleitete Beschäftigte am 31.10.2006 | VIII mit 3-jährigem Aufstieg nach VII | EG 5 nach Anlage 2 TVÜ-Länder (sobald Aufstieg erreicht) |
neue Eingruppierungsfälle ab 1.11.2006 (übergeleitete und neue Beschäftigte) |
VIII mit 3-jährigem Aufstieg nach VII | EG 3 (ohne Stufe 6) nach Anlage 4 TVÜ-Länder |
Entgeltordnung zum TV-L (ab 1.1.2012) |
EG 4 (Teil II Abschnitt 10.5) |
Weitere Beispiele
- Fernsprecher (Teil II Abschnitt 5.2),
- Beschäftigte in der Tätigkeit von Diätassistentinnen (Teil II Abschnitt10.4),
- Pflanzenbeschauer (Teil II Abschnitt 9.2),
- Desinfektoren mit Prüfung (Teil II Abschnitt 10.3),
- Masseure und medizinische Bademeister (Teil II Abschnitt 10.7),
- Rettungssanitäter (Teil II Abschnitt 18),
- Beschäftigte in der Tätigkeit von Ergotherapeuten (Teil II Abschnitt 10.5).
Tätigkeiten, die bei Beschäftigten als ehemals Angestellte eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung erfordern und die bisher der Entgeltgruppe 3 zugeordnet waren, werden nunmehr der Entgeltgruppe 5 zugeordnet.
Beispiele (jeweils mit Abschlussprüfung):
- Vermessungstechniker und Kartographen,
- Landkartentechniker,
- Flurbereinigungstechniker,
- Katastertechniker,
- Kinderpflegerin
- Theater- und Kostümmaler,
- Arzthelferinnen.
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