I.
Amt |
Ausweisung nach dem Stellenplan |
Stelleninhaber |
XY |
lfd. Nr. |
01010001 |
Verg.Gr. |
III |
BAT |
B., K. |
Grund für die Stellenbewertung:
Antrag des Stelleninhabers vom 01.05.0000 mit Stellungnahme des Fachamts vom 21.05.0000, Eingruppierung in VergGr. II BAT, Fgr. 1 - VkA
Funktion des Stelleninhabers: Sachbearbeiter Planung
Ermittlung der am Arbeitsplatz auszuführenden Tätigkeiten durch:
(X) Arbeitsplatzbeschreibung
( ) Arbeitsaufzeichnungen
II. Bewertungsgrundlage
Tarifliche Grundlage für die Bewertung bilden § 22 BAT und der Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen - Technikertarifvertrag) vom 24.04.1991.
III. Bewertung
1. die am Arbeitsplatz zu verrichtenden Tätigkeiten
ergeben sich aus der vorliegenden Arbeitsplatzbeschreibung vom 10.01.0000.
2. Arbeitsvorgänge
Aus den Einzeltätigkeiten sind für die tarifliche Bewertung die unter Ziffer 5 genannten Arbeitsvorgänge gebildet worden.
3. Persönliche Voraussetzungen
Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin ist techn. Angestellter mit techn. Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen (FH-Ingenieur).
4. Tätigkeitsmerkmale
Entwicklung der Tätigkeitsmerkmale der angestrebten VergGr. aus den vorausgehenden niedrigeren bzw. bisherigen VergGr.
derzeitige VergGr. III BAT, Fgr. 1a (Techn. Angest.) 50 % Tätigkeit mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung |
angestrebte VergGr. II BAT, Fgr. 1 (Techn. Angest.) 50 % Tätigkeit, die sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus VergGr. III BAT, Fgr. 1 heraushebt |
5. Bewertung der Arbeitsvorgänge (Bewertungsschema gem. TV v. 24.04.91)
Technische Angestellte
Lfd. Nr. |
Tätigkeit lt. Erläuterungen zur Arbeitsplatzbeschreibung |
Zeit- anteil % |
1 keine |
2 6 Monate |
3 langj. (mind. 3 J.) |
4 besondere Leistung |
5 bes. Schwierigkeit/Bedeutung oder künstlerische Spezialaufgaben |
6 Maß der Verant wortung |
1 |
Flächennutzungs-planung |
50 |
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X |
2 |
Stellungnahmen zu Anfragen |
10 |
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X |
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3 |
Stadtteilplanung |
10 |
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|
|
X |
4 |
städtebaul. Einzelaufgaben |
25 |
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|
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|
|
X |
5 |
Datenpflege |
5 |
|
X |
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|
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|
|
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|
|
|
|
|
|
|
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100 |
-- |
5 |
-- |
10 |
-- |
85 |
6. Ergebnis der Stellenbewertung
– ggf. umfassende Erläuterung bzw. Begründung auf besonderem Blatt –
Wie sich aus der Übersicht unter Pos. 5 ergibt, wurden 5 Arbeitsvorgänge i.S.d. § 22 Abs.2 i.V.m. der Protokollerklärung zu Absatz 2 gebildet. Danach kann bei 85 % der Gesamttätigkeit (Arbeitsvorgänge 1 mit 50 %, 3 mit 10 % und 4 mit 25 %) das Heraushebungsmerkmal "Maß der Verantwortung" zuerkannt werden. Zur Aufgabenerledigung ist eine weitreichende, hohe Verantwortung, die die der niedrigeren VergGr. beträchtlich übersteigt, erforderlich. Dies gilt insbesondere für den Arbeitsvorgang 1 – Flächennutzungsplanung – mit 50 % der Gesamttätigkeit. Die Flächennutzungsplanung nimmt im Innenverhältnis auf die gesamte Bauverwaltung Einfluss hinsichtlichaller Planungsaktivitäten und hat insoweit Auswirkungen auf die Behördentätigkeit. Aber auch in der Außenwirkung werden Belange der Allgemeinheit nicht unwesentlich berührt, was gleichwohl für die Arbeitsvorgänge 3 und 4 mit zusammen 35 % gilt.
Damit ist die Tätigkeit der VergGr. II, Fgr. 1 BAT zuzuordnen.