Kurzbeschreibung

Musterformular zur Anzeige einer Nebentätigkeit. Grundsätzlich kann eine Nebentätigkeit im Bereich des TVöD ohne Genehmigung des Arbeitgebers ausgeübt werden. Der Arbeitgeber kann die Ausübung der Nebentätigkeit bei Beeinträchtigung seiner Interessen jedoch untersagen oder nur eingeschränkt und mit Auflagen versehen, zulassen. Soweit es sich um eine entgeltliche Nebentätigkeit handelt, bedarf die Aufnahme der Nebentätigkeit einer vorherigen schriftlichen Anzeige.

Anzeige einer Nebentätigkeit (Muster)

Name, Vorname Ort, Datum

Ich bin:

[ ] vollbeschäftigt

[ ] teilzeitbeschäftigt mit ............... Stunden pro Woche

[ ] altersteilzeitbeschäftigt [ ] Arbeitsphase im Blockmodell [ ] Teilzeitmodell

[ ] in einem "ruhenden" Arbeitsverhältnis (z.B. Elternzeit, Freistellungsphase der Altersteilzeit)

Angaben zur angezeigten Nebentätigkeit:

  1. Beschreibung der Nebentätigkeit:

    ........................................

    ........................................

  2. Durchschnittliche zeitliche Beanspruchung:

    ............... Stunden/Woche

  3. Zeitraum der Ausübung:

    An den folgenden Wochentragen ............... von .......... Uhr bis .......... Uhr

    bzw. für den Zeitraum vom ............... bis ...............

  4. Die Nebentätigkeit soll ausgeübt werden

    [ ] als selbstständige Tätigkeit

    [ ] als unselbstständige Tätigkeit bei (Auftraggeber, Firma, Behörde):

    ........................................

  5. Weitere entgeltliche Nebentätigkeiten (wenn vorhanden):

    ........................................

    [ ] Hiermit verweise ich auf weitere von mir ausgeübte entgeltliche Nebentätigkeiten. Diese sind durch mich bereits schriftlich angezeigt worden.[1]

Sofern sich später Abweichungen von den vorstehenden Angaben ergeben, werde ich diese unverzüglich schriftlich mitteilen.

.........................

(Unterschrift)

[1] Sollten mehrere Nebentätigkeiten gleichzeitig angezeigt werden, so füllen Sie bitte für jede Nebentätigkeite einen gesonderen Vordruck aus.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?