Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,

die schwierige Kontrollarbeiten verrichten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 4

Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte in der Baustellen- bzw. Bauaufsicht

mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Protokollerklärungen

Nr. 1 Schwierige Kontrollarbeiten sind z. B.:
  a) Festhalten von Zwischenaufmaßen, die während der Bauausführung erforderlich werden;
  b) Fertigen von einfacheren Aufmaßskizzen sowie einfacheren Flächen- und Massenberechnungen;
  c) Überwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelände;
  d) Kontrolle des Gefälles bei Gräben und Rohrleitungen;
  e) Kontrolle der Materialeinbringung für Stahlbetonarbeiten;
  f) Überwachen der Arbeiten zahlreicher Baugewerke auf größeren Baustellen.
Nr. 2 Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher sind Beschäftigte, die die vorgeschriebene Ausführung von Bauarbeiten und das Baumaterial nach Menge und Güte kontrollieren.
Nr. 3 Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.

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