Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,
die schwierige Kontrollarbeiten verrichten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 4
Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Baustellen- bzw. Bauaufsicht
mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Protokollerklärungen
Nr. 1 | Schwierige Kontrollarbeiten sind z. B.: | |
a) | Festhalten von Zwischenaufmaßen, die während der Bauausführung erforderlich werden; | |
b) | Fertigen von einfacheren Aufmaßskizzen sowie einfacheren Flächen- und Massenberechnungen; | |
c) | Überwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelände; | |
d) | Kontrolle des Gefälles bei Gräben und Rohrleitungen; | |
e) | Kontrolle der Materialeinbringung für Stahlbetonarbeiten; | |
f) | Überwachen der Arbeiten zahlreicher Baugewerke auf größeren Baustellen. | |
Nr. 2 | Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und -aufseher sind Beschäftigte, die die vorgeschriebene Ausführung von Bauarbeiten und das Baumaterial nach Menge und Güte kontrollieren. | |
Nr. 3 | Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen