Air Berlin: Personalvertretung bekommt vorerst keine zusätzlichen Infos
Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin muss der Personalvertretung ihrer Flugbegleiter vorerst keine Informationen etwa zu Kaufangeboten, Verträgen oder Start- und Landerechten offenlegen. Das hat nun das Arbeitsgericht Berlin entschieden und wies damit Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, wie Gerichtssprecher Martin Dreßler sagte.
Personalvertretung: Informationen für Interessenausgleich und Sozialplan
Die Personalvertretung Kabine – eine Art Betriebsrat für rund 3.000 Flugbegleiter – hatte mehr Informationen gefordert. Nur so ließen sich in den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan bestmögliche Ergebnisse erzielen, sagte Thomas Salomon, der Vorsitzende der Personalvertretung Kabine. Sie forderte unter anderem auch, keine Kündigungen auszusprechen und keine Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen.
Air-Berlin-Anwalt Burkard Göpfert warf der Personalvertretung vor Gericht vor, sie wolle Material sammeln für spätere Klagen einzelner Mitarbeiter.
Arbeitsgericht: Eilentscheidung zu weiteren Informationen nicht nötig
Das Gericht sah in dem Fall kein Bedürfnis für eine einstweilige Verfügung. Air Berlin habe im Insolvenzverfahren die Möglichkeit, die Zustimmung des Gerichts zur Betriebsschließung einzuholen, erklärte Dreßler. In diesem Verfahren werde ausreichend geprüft, ob rechtzeitig und umfassend informiert wurde.
Zudem biete der Tarifvertrag, auf den sich die Personalvertretung stütze, keine rechtliche Grundlage für die Ansprüche - die Mitarbeiter könnten keine Information über die Umstände des Verkaufs verlangen.
Die Personalvertretung kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
Air Berlin: Noch keine Kündigungen ausgesprochen
Einige Flugbegleiter waren zur Verhandlung erschienen. Vielen von ihnen gehe es schlecht, sagte Salomon. "Ganze Familien wissen nicht, wie es letztendlich weitergeht." Rund 2.300 Flugbegleiter seien bereits widerruflich freigestellt worden. Damit seien sie noch nicht gekündigt, könnten aber Arbeitslosengeld beantragen.
Air Berlin: Insolvenzverfahren eröffnet, Verkauf noch offen
Air Berlin hatte als bisher zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands im Sommer Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen bekräftigte, Kündigungen des Bordpersonals würden erst nach Verhandlung für einen Interessenausgleich oder gerichtlicher Genehmigung der Betriebsänderung ausgesprochen. Große Teile des Unternehmens sollen an die Lufthansa gehen, auch der britische Billigflieger Easyjet übernimmt Maschinen. Am 1. November war offiziell das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden.
Verkauf an Lufthansa: Gewerkschaft geht von Betriebsübergang aus
Der Deal mit der Lufthansa muss noch von den Kartellbehörden genehmigt werden. Die Lufthansa will bei ihrer Tochter Eurowings rund 3.000 Stellen schaffen, nur die Hälfte der Beschäftigten wird aber mit den Töchtern Niki und LG Walter direkt übernommen. Die anderen müssen sich neu bewerben.
Das hatte Ärger bei Gewerkschaftern ausgelöst. Diese gehen davon aus, dass eigentlich ein Betriebsübergang vorliegt. Dann müssten auch die anderen Mitarbeiter zu bestehenden Konditionen übernommen werden. Mit dieser Frage hatte sich das Gericht in seiner aktuellen Entscheidung jedoch nicht zu beschäftigen.
Hinweis: Arbeitsgericht Berlin, Entscheidung vom 2. November 2017, Az. 38 BVGa 13035/17
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