Praktikanten: Azubi-Entgelt statt Mindestlohn?
Der Chef der industriellen Arbeitgebergemeinschaft in Niedersachsen, Volker Schmidt, wirbt dafür, längere Praktika so zu entlohnen wie Auszubildende im letzten Lehrjahr. Der Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn mit seinen 8,50 Euro pro Stunde und der Bezahlung der Lehrlinge im letzten Lehrjahr mache ungefähr 500 Euro pro Monat aus.
Für längere Praktika ist der Mindestlohn fällig
Der zu Jahresbeginn gestartete flächendeckende Mindestlohn greift auch bei Praktika über drei Monaten Dauer. Laut Umfrage schrumpfen nun als Reaktion die Angebote. Demnach plant in Niedersachsens Schlüsselbranche Metall und Elektro ein Drittel der befragten Firmen mit kürzeren Zeiträumen. Fast jeder fünfte Betrieb (18 Prozent) will weniger oder gar keine Praktikanten mehr anstellen. Bei den Autobauern reagieren 18 Prozent mit kürzeren Zeiträumen, rund ein Viertel (24 Prozent) will weniger oder keine Praktikanten mehr.
Praktikumsstellen gehen zurück
In Niedersachsen streicht jedes siebte Dienstleistungsunternehmen laut einer Arbeitgeberumfrage Praktikumsstellen komplett. Ein Sprecher der industriellen Arbeitgeberverbände bestätigte diesen Trend Anfang April. Erste Hinweise auf die Entwicklung hatte es bereits Ende Februar gegeben, als der Verband die Ergebnisse seiner jüngsten Arbeitgeber-Konjunkturumfrage unter 800 Betrieben vorlegte.
Michael Stahl, beim bundesweiten Arbeitgeberverband Gesamtmetall Geschäftsführer für die Themen Bildung und Volkswirtschaft, sagte, es lägen zwar noch keine deutschlandweiten Zahlen zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf die Praktikumsplätze vor. "Die bisherigen Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen aber, dass dort die Unsicherheit sehr groß ist - und diese Unsicherheit führt zwangsläufig zur Zurückhaltung beim Angebot von Praktikumsplätzen."
Kritik von den Gewerkschaften
Auf Gewerkschaftsseite stößt der Vorstoß zur geringeren Entlohnung von Langzeitpraktikanten auf Ablehnung. "Die gesetzlichen Regelungen im Mindestlohngesetz zum Einsatz und zur Bezahlung von Praktikanten sind angemessen und völlig ausreichend", sagte IG-Metall-Bezirkschef Hartmut Meine. "Bei Unternehmen, die Praktikanten länger als drei Monate beschäftigen, ist eine Bezahlung mindestens nach dem Mindestlohn angemessen." Angesichts des beklagten Fachkräftemangels sollten die Arbeitgeber laut Meine lieber eine anständige Bezahlung bieten, "statt ständig über niedrigere Entgelte nachzudenken".
Sprungbrett in den Job oder preiswerte Arbeitskraft?
Praktika gelten für junge Menschen als wichtiges Sprungbrett in den Job. Für Firmen sind sie eine Chance, frühzeitig Fachkräfte zu testen und bei Gefallen an das Unternehmen zu binden. In der Vergangenheit hatte die Politik jedoch auch vor Missbrauch dieses Systems gewarnt: Dauerpraktikanten dürften keine regulären Arbeitsplätze ersetzen.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.902
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.6662
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
6.957
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.7552
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.518
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.416
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.851
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.55916
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.3061
-
Auswirkungen der Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung
3.301
-
Ein arbeitsrechtlicher Rückblick auf die Ampelkoalition
21.11.2024
-
Umgang mit Geschlechts- und Namensänderungen am Arbeitsplatz
20.11.20243
-
Inflationsausgleichsprämie während Passivphase der Altersteilzeit
18.11.2024
-
Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
15.11.2024
-
Grundsätzliches zum Bereitschaftsdienst
14.11.2024
-
Schriftform im Arbeitsrecht: Klassische Fehler und deren Konsequenzen
13.11.2024
-
Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2025
12.11.2024
-
Altersfreizeit auch für Teilzeitbeschäftigte
11.11.2024
-
DSGVO-Schadensersatzanspruch wegen heimlicher Mitarbeiterüberwachung
07.11.2024
-
Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken von Geschäftspartnern
06.11.2024