Annähernd 1.000 juristische Blogs führt die Online-Plattform www.jurablogs.com Anfang 2016 auf. Ein enormer Anstieg verglichen mit dem vergangenen Jahr, wo es gerade einmal 350 Blogs dieser Art an gleicher Stelle waren. Und die nicht organisierten Blogs etwa von (Einzel-)Anwälten sind da noch gar nicht erfasst.
Social Media: Mehr Spreu als Weizen
Die Verlockung bis vor ein oder zwei Jahren war groß: Die Chance, ein valides und regelmäßiges arbeitsrechtliches Informationsangebot per Facebook, Xing, Twitter oder dem eigenen Blogauftritt vorlegen zu können, hat – gerade, weil ohne große Investitionen losgelegt werden kann – einige „Sender“, also Verlage, Kanzleien oder einzelne Anwälte, dazu inspiriert, stärker auf diesen Kanälen präsent zu sein. Inzwischen hat sich die Spreu vom Weizen getrennt: Richtig gut aufbereitete, neue und vor allem nutzenstiftende Informationen sind im Arbeitsrecht überschaubar.
Gründe für das überschaubare Angebot
Ein Grund für das bescheidene Angebot ist sicher die thematische Breite des Arbeitsrechts. Oft sind auch arbeitsrechtliche Aussagen nicht lange haltbar, etwa weil die Rechtsprechung oder die Gesetzgebung für – nennen wir es – neue Perspektiven sorgt. Insofern ist es nur verständlich, wenn vor der Zeit und sicherlich auch dem Geld, das in ein gutes und nutzenstiftendes arbeitsrechtliches Informationsangebot im Social Web investiert gehört, der Respekt groß ist. Auch darf nicht vergessen werden: Alle Aktivitäten im Social Web – beispielsweise für Verlage oder für Kanzleien ohnehin – sind nicht der Umsatzbringer. Auch das führt dazu, maximal ein Rumpfangebot zur Verfügung zu stellen.
Twitter, Facebook, Xing: Kriterien für ein Social-Media-Angebot
Ein gut durchdachter Plan ist notwendig, der vor (!) dem Auftritt im Social Web und seinen Kanälen bestehen sollte. Des Weiteren sollte über kommentierfähige Inhalte nicht erst nach der Profilanlage auf Twitter oder Linkedin nachgedacht werden. Auch Kapazitäten, sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht, sind notwendig – und zwar langfristig!
Und bitte auch immer zu Ende denken: Was nützt der tollste Blog, wenn nicht die klassischen Social-Media-Kanäle wie Twitter, Facebook, Xing, Linkedin auf Neueinträge dort hinführen und diese aktiv zur Diskussion stellen? Gerade im Kanzleiumfeld ist es ein oft beobachtetes Phänomen: Technisch (durch hohen finanziellen Aufwand) sehr gut gemachte Blogs mit validem Inhalt werden nicht frequentiert, weil sie keiner kennt. Wie viele Visitenkarten oder Präsentationsunterlagen von Anwälten kennen Sie, die aktiv auf Angebote im Social Web, Anwalts- und Kanzleiprofile oder Blogangebote hinweisen?
Arbeitsrecht auf Blogs und Twitter: eine Auswahl
Nun ist es genug mit dem halbleeren Glas. Es sind wenige, aber dennoch gibt es durchaus sehr gute arbeitsrechtlichen Angebote im Social Web. Dazu gehören: Blogs aus der Verlagswelt, Blogs aus der Kanzleiwelt und empfehlenswerte Twitterkanäle. Sie sind es wert, regelmäßig konsumiert zu werden. Die im nächsten Teil der Serie folgenden Hinweise, sind rein subjektiver Natur und mit Sicherheit nicht abschließend, sondern nur eine Auswahl. Im Vordergrund steht, auf eine Art arbeitsrechtliches Grundgerüst im Social Web aus der Verlags- und Kanzleiwelt hinzuweisen – abseits von den unzähligen Newsletter- und Seminarangeboten.
Im zweiten Teil der Serie nennt unser Autor Ende der Woche eine Auswahl wichtiger Arbeitsrechtsblogs.
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