"Equal Pay" startet in sechs Wochen
Die neuen Zuschlagstarifverträge folgen einem einfachen Muster: Je länger Zeitarbeitnehmer künftig in den jeweiligen Branchen in einem Einsatzbetrieb arbeiten, desto höher wird das Gehalt. Entsprechend werden auch die Kosten für die Entleiherunternehmen steigen.
In den Branchen der Metall-, Elektro- und chemischen Industrie erhöht sich das Entgelt der Zeitarbeitnehmer in fünf Stufen, wenn keine längere Unterbrechung zwischen den Einsätzen vorliegt. Je nach Entgeltgruppe des Zeitarbeitnehmers und Dauer des Einsatzes kann dies in der letzten Stufe bis zu 50 Prozent Zuschlag auf den aktuellen Stundenlohn bedeuten, etwa für Mitarbeiter der Entgeltgruppe zwei nach neun Monaten Arbeit im Entleiherbetrieb.
Die erste "Gehaltserhöhung" erhalten die Zeitarbeitnehmer nach sechs Wochen im Einsatzbetrieb. Daher steigen Zeitarbeiter, die seit heute und auch noch zum Start der Zuschlagstarifverträge am ersten November, also in sechs Wochen, im Einsatzbetrieb tätig sind, direkt in die erste Stufe ein.
Die Zuschlagstarifverträge haben die jeweiligen Untergewerkschaften des DGB auf der einen und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) auf der anderen Seite ausgehandelt. Sie gelten ab dem 1. November und sollen das Gehalt der Zeitarbeitnehmer an jenes der in einem Entleiherbetrieb angestellten Mitarbeiter angleichen, um so den häufig geäußerten Equal-Pay-Forderungen auch aus der Politik nachzukommen.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.902
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.6662
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
6.957
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.7552
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.518
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.416
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.851
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.55916
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.3061
-
Auswirkungen der Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung
3.301
-
Ein arbeitsrechtlicher Rückblick auf die Ampelkoalition
21.11.2024
-
Umgang mit Geschlechts- und Namensänderungen am Arbeitsplatz
20.11.20243
-
Inflationsausgleichsprämie während Passivphase der Altersteilzeit
18.11.2024
-
Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
15.11.2024
-
Grundsätzliches zum Bereitschaftsdienst
14.11.2024
-
Schriftform im Arbeitsrecht: Klassische Fehler und deren Konsequenzen
13.11.2024
-
Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2025
12.11.2024
-
Altersfreizeit auch für Teilzeitbeschäftigte
11.11.2024
-
DSGVO-Schadensersatzanspruch wegen heimlicher Mitarbeiterüberwachung
07.11.2024
-
Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken von Geschäftspartnern
06.11.2024