Arbeitsunfall vor Arbeitsantritt

Verunfallen beschäftigte Personen auf dem Weg von ihrer Arbeit nach Hause oder andersrum, liegt regelmäßig ein Arbeitsunfall vor. Wie es sich verhält, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf dem Weg von einer privaten Veranstaltung zur eigenen Wohnung verunglückt, um Arbeitsschlüssel und -unterlagen von dort abzuholen, hat das Bundessozialgericht (BSG) nun entschieden. 

Laut BSG hängt der Versicherungsschutz davon ab, ob es sich um einen versicherten Betriebsweg handelte. Unter welchen Umständen dies gegeben sein kann, ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts.

Was passiert ist

Die Klägerin war bei einer Kirchengemeindeverwaltung beschäftigt. Am Unfalltag fuhr sie frühmorgens nach einem privaten Wochenendaufenthalt zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die Klägerin mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt.

Wann ein versicherter Betriebsweg vorliegen kann

Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Die Revision der Klägerin war im Sinne der Zurückverweisung an das Landessozialgericht erfolgreich. Die Klägerin kann sich auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat.

Falls keine solche Weisung feststellbar ist, kann die Klägerin auf einem versicherten Weg verunfallt sein, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich war. Die hierfür erforderlichen Feststellungen wird das Landessozialgericht noch nachzuholen haben.


BSG, Urteil v. 26.9.2024,  B 2 U 15/22 R


Das könnte Sie auch noch interessieren:

Kein versicherter Abweg bei Begleitung des Kindes zum Sammelpunkt

Meldung von Praktikanten in der Unfallversicherung

Sturz beim Kaffeeholen ist unfallversichert


Bundessozialgericht

Schlagworte zum Thema:  Wegeunfall, Gesetzliche Unfallversicherung