Geldgeschenke Dritter können Arbeitslohn sein
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der bei einer GmbH beschäftigt war und deren Anteile vom ursprünglichen Gesellschafter an eine AG verkauft wurden. Der Gesellschafter der GmbH, also quasi der Arbeitgeber des Klägers, war über den Verkauf offenbar so erfreut, dass er alle Arbeitnehmer einlud und jedem einen als "Geschenk" bezeichneten Scheck überreichen ließ. Diesen geschenkten Betrag behandelte das Finanzamt als Arbeitslohn und unterwarf ihn demzufolge der Lohnsteuer.
Geldgeschenk als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied. Denn es komme weder darauf an, wie die Zuwendung bezeichnet worden sei, noch darauf, dass sie nicht von der Arbeitgeberin des Klägers selbst (GmbH) geleistet worden sei. Entscheidend sei allein, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Beschenkten für die GmbH und der Zahlung bestanden habe. Dass das der Fall war, stand für das Gericht zweifelsfrei fest, weil nur Arbeitnehmer der GmbH in den Genuss eines Geldgeschenks gekommen waren.
(FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.8.2012, 1 K 1102/09; Rev. eingelegt, Az. beim BFH: VI R 57/12)
Praxistipp: Rabattgewährung Dritter kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich die Besteuerung von Arbeitslohn von Dritten deutlich eingeschränkt. Vorteile, die Arbeitnehmer von Dritten erhalten, gelten danach nur dann als Arbeitslohn, wenn die Zuwendung des Dritten Prämie oder Belohnung für eine Leistung ist, die der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber erbringt (BFH, Urteil vom 18.10.2012, VI R 64/11 zum Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses). Diese Voraussetzung dürfte jedoch im aktuellen Fall erfüllt sein.
Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG nicht anwendbar
Weil es sich hier um Geldgeschenke handelt und zudem Arbeitslohn von Dritter Seite vorliegt, kommt auch eine vergünstigte Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG in Höhe von 30 % durch den Zuwender nicht in Betracht.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
8.6341
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
7.866
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
6.465
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
6.332
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.285
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.904
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.476
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.24840
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
4.7266
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.30611
-
Lohnsteuer-Ermäßigung 2025: Freibetrag jetzt beantragen
21.11.2024
-
Arbeitnehmerentsendung: Arbeitslohnbesteuerung nach DBA
20.11.2024
-
Die 183-Tage-Regelung
20.11.2024
-
Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
20.11.2024
-
Arbeitslohnaufteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren
20.11.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
20.11.2024
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
19.11.2024
-
Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
18.11.2024
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
18.11.2024