Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung soll die Pflegeberufe attraktiver machen. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird unter anderem der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht.

Tarifbezahlung für Pflegekräfte und zugleich Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen - dafür sorgt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni 2021 beschlossen.

Ziele des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

"Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver. Gleichzeitig entlasten wir Pflegebedürftige und ihre Familien in Milliardenhöhe", beschreibt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Ziele des Gesetzes. "Das Gesetz sorgt außerdem für mehr Vernetzung, Qualität und Transparenz in der Versorgung. So stärken wir unser Gesundheitssystem – damit es auch in Zukunft zu den besten zählt."

Beitragszuschlag für Kinderlose steigt

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird ab dem Jahr 2022 ein Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr eingeführt. Zudem steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte. Außerdem stabilisiert 2022 ein zusätzlicher Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den Zusatzbeitragssatz.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen nach der Verkündung in Kraft.


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