Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

Die Fahrtenbuchmethode gründet auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Strecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen.
Angesichts dieser Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer nur dann statt der 1 %-Regelung die Fahrtenbuchmethode wählen, wenn er das Fahrtenbuch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt.
Mit seinem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof die überwiegende Meinung in Literatur und Verwaltung. Allein schon aus Praktikabilitätsgesichtspunkten scheide ein unterjähriger Methodenwechsel angesichts der aufzuteilenden Fixkosten aus.
Der BFH weist ferner darauf hin, dass seiner Rechtsauffassung die monatliche Ausgestaltung der Listenpreisregelung nicht entgegensteht. Dort werden jeweils auf den Kalendermonat bezogene Werte zu Grunde gelegt, indem die 1 %-Regelung für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises ansetzt und die 0,03 %-Regelung jeweils einen auf den Kalendermonat bezogenen Wertzuschlag normiert. Der Monatsbezug regelt jedoch lediglich den Zuflusszeitpunkt des Nutzungsvorteils (BFH-Urteil vom 20.3.2014 ,VI R 35/12).
Folgen und Tipps für den Lohnsteuerabzug:
Der Arbeitgeber muss in Abstimmung mit dem Mitarbeiter die Anwendung eines Verfahrens – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch – weiterhin für das gesamte Kalenderjahr festlegen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR).
Nach Auffassung der Verwaltung gilt eine kraftfahrzeugbezogene Betrachtung. Beim Kraftfahrzeugwechsel darf auch unterjährig die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils gewechselt werden.
Darüber hinaus ist der Mitarbeiter bei seiner Steuererklärung nicht an das beim Lohnsteuerabzug gewählte Verfahren gebunden.
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.82842
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
5.4151
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.891
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
4.731
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2025
4.564
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
4.537
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
4.432
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
4.387
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2025
4.2122
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
3.958
-
Dopingkontrolleure sind keine freien Mitarbeiter
14.04.2025
-
Gericht stellt abhängige Beschäftigung von Bauarbeitern fest
10.04.2025
-
Koalitionsverhandlungen: Geplante Steuererleichterungen im Personalbereich
08.04.2025
-
Sozialversicherungsbeiträge aus Feiertagszuschlägen richtig berechnen
08.04.2025
-
Urteile zu Scheinselbstständigkeit im Überblick
07.04.20252
-
Sachbezug Fitnessstudio: Antworten auf wichtige Praxisfragen
03.04.2025
-
Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand bei Ledigen und jungen Erwachsenen
01.04.2025
-
Aktuelle Neuerungen für Grenzgänger in die Schweiz
27.03.2025
-
Neue Anleitung zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2025
24.03.2025
-
Meldung von Praktikanten in der Unfallversicherung
19.03.20252