Lohnsteuerabzugsmerkmale: Neuer Leitfaden für fehlerhafte ELStAM

Die Finanzverwaltung hat für die Lohnbüros einen ausführlichen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herausgegeben.

Zukünftig soll der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nicht mehr aufgrund der Merkmale auf der Lohnsteuerkarte, sondern anhand von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vornehmen, die ihm von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Nach derzeitigem Stand ist in 2013 ein schrittweiser Einstieg der Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren vorgesehen. Die Planungen sehen zurzeit einen Start zum 1. Januar 2013 mit einer 12-monatigen Kulanzregelung vor. Die konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden derzeit noch erarbeitet.

Aufgrund der langen Fortgeltung der Lohnsteuerkarte 2010 (Übergangsphase) sind die bisher zugrunde gelegten Daten in zahlreichen Fällen nicht mehr aktuell. Die tatsächlichen ELStAM können daher von den im Lohnkonto gespeicherten Daten abweichen.

Ein von der Finanzverwaltung bereits jetzt veröffentlichter Leitfaden soll Arbeitgebern und Mitarbeitern die häufigsten Abweichungen erläutern und erklären, ob und ggf. welche Maßnahmen im Falle falscher ELStAM zu treffen sind.

Behandelt werden dabei insbesondere folgende Probleme

  • Fehlgeschlagene Anmeldung
  • Abweichungen beim Freibetrag oder Kinderfreibetrag
  • Abweichungen bei der Steuerklasse
  • Abweichungen bei der Religion
  • Besonderheiten bei Sachverhalten mit Auslandsbezug

Den Leitfaden für Lohnbüros können Sie hier als PDF downloaden.


Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuerabzug, ELStAM, Lohnsteuerkarte