Neues bei den Personengruppenschlüsseln
Ständiges Ändern und Anpassen fordert viel Engagement von den Anwendern – das gilt besonders für das Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Nur wenn richtig verschlüsselt wird, können die Entgeltabrechnungssysteme korrekt arbeiten. Und auf dem neuesten Stand zu sein ist elementar wichtig.
Unterbrechungsmeldung bei freiwilligem Wehrdienst
Der freiwillige Wehrdienst hat den Grundwehrdienst ersetzt. Er wurde im Meldeverfahren bislang nicht gesondert abgebildet - was auch nicht zwingend erforderlich war: Die bisher für den Grundwehrdienst geltenden Regelungen wurden auf den freiwilligen Wehrdienst übertragen.
Wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung wegen eines freiwilligen Wehrdienstes unterbrochen wird, ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Dazu wird der Meldegrund 53 herangezogen. Dieser Schlüssel dient ab 1.6.2012 offiziell als Abgabegrund für die Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst.
Neue Personengruppenschlüssel für die Rentenversicherung
Für die Meldung eines freiwilligen Wehrdienstes als versicherungspflichtige Beitragszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Personengruppenschlüssel 301. Diese Meldungen werden allerdings durch die Wehrverwaltung abgegeben, Arbeitgeber müssen sich nicht darum kümmern. Durch die Meldung wird sichergestellt, dass die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes im Rentenkonto eigestellt wird.
Ähnliche Zwecke erfüllt eine Meldung, die Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsansprüche und Zivilangestellte des Bundes betrifft. Sie erhalten bei einer Auslandsverwendung Zuschläge an Entgeltpunkten gutgeschrieben, was sich positiv bei einer späteren Rente auswirkt. Für entsprechende Auslandszeiten ist ab 1.6.2012 in den SV-Meldungen der Arbeitgeber der neue Personengruppenschlüssel 306 zu verwenden.
Heimarbeiter erhalten eigenen Personengruppenschlüssel
Heimarbeiter haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie erhalten daher vom Beginn einer Arbeitsunfähigkeit an Krankengeld der Krankenkasse. Im seit Dezember 2011 geltenden Tätigkeitsschlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit gibt es keine gesonderte Verschlüsselung für Heimarbeiter mehr. Daher wird ab 1.6.2012 der neue PGR 124 für Heimarbeiter geschaffen. Der neue PGR 124 darf jedoch nicht für Heimarbeiter verwendet werden, die einen (tarif-)vertraglichen originären Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (§ 10 Abs. 4 EFZG). Sind Heimarbeiter als Minijobber versicherungsfrei (geringfügig entlohnte Beschäftigung), ist anstelle des PGR 124 der PGR 109 vorrangig und in der Meldung an die Minijob-Zentrale anzugeben. Wichtig: Nicht zu verwechseln ist die Gruppe der Heimarbeiter mit den Hausgewerbetreibenden, die weiterhin mit dem PGR 104 zu melden sind.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
15.3101
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
10.835
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
9.349
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
8.427
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
7.855
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2025
7.403
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.631
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen im Dezember 2024 und Januar 2025
6.1752
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
6.027
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.29040
-
Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
23.12.2024
-
Doppelte Bezugsdauer bei Kurzarbeitergeld beschlossen
20.12.2024
-
Wachstumschancengesetz enthält auch Änderungen für 2025
19.12.2024
-
Künstlersozialabgabe: neue Bagatellgrenze beachten
19.12.2024
-
Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
18.12.2024
-
Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
17.12.2024
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2025
16.12.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen und Personenschutz
13.12.2024
-
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: erweitertes Verfahren ab 2025
12.12.20244
-
Komplexe Herausforderungen in der Lohnbuchhaltung
12.12.2024