Projekt OMS: Bericht über die Kosten der Meldeverfahren

Im Projekt OMS liegen erste Zahlen auf dem Tisch. Der jetzt veröffentlichte gut 160 Seiten starke Bericht zeigt, was die bestehenden Meldeverfahren kosten. Erstmalig wurde auch ermittelt, wie hoch die Arbeitgeberkosten für Meldungen sind.

Mit dem Projekt OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) soll der bürokratische Aufwand in den Meldeverfahren – besonders für Arbeitgeber - verringert werden. Bevor optimiert werden kann, musste zunächst Kassensturz gemacht werden: Das Statistische Bundesamt ermittelte die bestehenden „Erfüllungsaufwände“.

Kassensturz im Meldeverfahren

Erfüllungsaufwand klingt kompliziert. Gemeint ist damit der Zeitaufwand sowie die Personal- und Sachkosten, die sich durch Melde- und Bescheinigungspflichten ergeben. Einbezogen wurden neben den Kosten der Arbeitgeber auch die Aufwände beim Bürger und bei den Sozialversicherungsträgern. Ausgangslage war das Jahr 2011. Herausgekommen sind bemerkenswerte Zahlen und Überraschungen im Detail.

Die Kosten der Meldeverfahren

Insgesamt zählte man 86 Mio. Sozialversicherungsmeldungen, die einen Aufwand von 1,2 Mrd. EUR verursachten. Heruntergebrochen auf den einzelnen Arbeitgeber kostet eine Meldung demnach knapp 14 EUR. Schaut man sich die Rechnung im Detail an, sind Unterschiede erkennbar:

  • Beträgt der Erfüllungsaufwand pro Meldung bei der Krankenkasse 1,12 EUR, kostet die Verarbeitung dieser Meldung beim Rentenversicherungsträger 5,05 EUR. Begründet wird dies mit aufwändiger manueller Nacharbeit in Einzelfällen.

  • Die über 30 Mio. Meldungen an die Minijob-Zentrale schlagen mit knapp 400 Mio. EUR im Jahr zu Buche. Damit hat die Meldung für geringfügig Beschäftigte mit über 13 EUR die normale Meldung kostenmäßig fast eingeholt.

  • Der Arbeitgeber-Beitragsnachweis mit einem Gesamtaufwand von 1,15 Mrd. EUR verursacht mit knapp 11 EUR einen etwas geringeren Aufwand.

  • Vor dem Hintergrund dieser Zahlen erscheint ein anderes Verfahren fast günstig: Trotz (oder gerade wegen?) der Startschwierigkeiten kostet das maschinelle Zahlstellenmeldeverfahren „nur“ 18 Mio. EUR jährlich.

Kostenanalyse auch bei Bescheinigungs- und Antragsverfahren

Auch der Antrag auf Arbeitslosengeld und die vom Arbeitgeber zu erstellende Arbeitsbescheinigung wurde unter die Lupe genommen. Beide zusammen kosten etwa 160 Mio. EUR im Jahr. Man mag es kaum glauben: Der Erfüllungsaufwand pro Fall beträgt stolze 66 EUR.

Das maschinelle Antragsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz mit 156 Mio. EUR pro Jahr kommt immerhin mit nur rund 10 EUR pro Antrag aus.

Aufwändige Untersuchung mit allen Beteiligten

Das Statistische Bundesamt hatte es nicht leicht: An die 40 Fachverfahren mussten durchleuchtet werden, die von Experten im Projekt OMS zuvor beschrieben wurden. Dabei wurde generalstabsmäßig vorgegangen. Bei insgesamt 52 Unternehmen unterschiedlicher Größe wurden persönliche Interviews geführt. Die Zeit für das Ausfüllen eines Formulars durch den Bürger wurde sogar mit der Stoppuhr gemessen. Bei den Krankenkassen mussten die Mitarbeiter vor Ort zu jedem Verfahren einen Fragebogen ausfüllen.

Komplexe Materie kostet Geld

Das erwartete Ergebnis hat sich bestätigt: Die Verfahren kosten richtig Geld. Das verwundert nicht, da im Meldeverfahren sowie bei Bescheinigungen und Anträgen komplexe gesetzlichen Regelungen abzubilden sind.

Ob und inwieweit durch die Optimierung der Meldeverfahren diese Kosten gesenkt werden können, bleibt abzuwarten. Man darf auf die weiteren Berichte aus dem Projekt OMS gespannt sein.


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