Was kostet die Zukunft des Meldewesens?
Nachdem das ELENA-Projekt vor die Wand gefahren ist, will man vor dem Neustart eines modernen Melde- und Bescheinigungsverfahrens erst mal die Lage sondieren. Richten soll es das Projekt OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung). Seit 2012 sollen konkret umsetzbare Vorschläge für verbesserte Meldeverfahren erarbeitet werden. Was Sinn macht, denn Jahr für Jahr werden mehr als 330 Mio. Meldungen und Anträge zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern ausgetauscht.
Optimierungsvorschläge werden nach Priorität angegangen
Inzwischen ist die Ist-Analyse abgeschlossen. Ergebnis sind 159 betrachtete Verfahren, Meldungen oder Prozesse, die aufgrund des knapp gehaltenen Zeitplans aber wohl nicht vollständig abgearbeitet werden können. Das Projekt OMS wird sich auf die Vorschläge mit der höchsten Priorität konzentrieren müssen; darunter viele seitens der Arbeitgebervertreter. Die Arbeitgeber wünschen sich vor allem Vereinfachungen bei
· der GKV-Monatsmeldung,
· dem U1/U2-Verfahren,
· dem Zahlstellenmeldeverfahren,
· dem Meldeverfahren zur Unfallversicherung und
· der Künstlersozialabgabe.
Die Kostenrechnung steht
Inzwischen wurde durch das Statistische Bundesamt der sogenannte Erfüllungsaufwand errechnet. Dieser Begriff aus der Politikersprache bezeichnet die Kosten, die durch die Umsetzung einer neuen Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. In der Beiratssitzung am 7.3.2013 wurde eine solche Projektkostenrechnung hinter verschlossener Tür vorgestellt.
Kosten als Zukunftsinvestition?
Jedoch zeichnet sich folgendes zu erwartendes Ergebnis ab: Die Meldeverfahren umzusetzen verursacht für die Sozialversicherungsträger Kosten in Höhe von mehreren 100 Mio. EUR. Für die Arbeitgeber erwartet man dagegen einen deutlich höheren finanziellen Aufwand von rund 2 Mrd. EUR. Das ist zwar eine erschreckend hohe Zahl - die allerdings eine Investition in die Zukunft auch für Arbeitgeber als sinnvoll erscheinen lässt. Das gilt allerdings aber nur für den Fall, dass sich durch ein neues optimiertes Meldeverfahren tatsächlich der Aufwand in der Entgeltabrechnung reduzieren lässt. Leider lassen die Änderungen der letzten Jahre (Einbeziehung der Unfallversicherung, Minijob-Reform) eher Gegenteiliges befürchten.
Ein kritisches Feld bei solchen Projekten ist stets der Datenschutz
Datenschützer, die eine Veröffentlichung der Unterlagen aus den einzelnen Arbeitsgruppen zu den Absichten der jeweiligen Projekte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingefordert haben, seien abgewiesen worden. Allerdings verfügt das Projekt OMS über eine spezielle Arbeitsgruppe Informationssicherheit und Datenschutz (AG ISuDS). Darin beteiligt: das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste e. V. (BFSI). Somit haben die obersten Datenschützer im Land Zugang zu den Projektdaten.
Vereitelung des Erfolgs durch Informationen?
Weder Sitzungsprotokolle noch sonstige Projekt-Dokumente sollen veröffentlicht werden. Sie sind nur für die am Projekt Beteiligten verfügbar. Grund sei die Gefahr der “Vereitelung des Erfolgs bei vorzeitiger Bekanntgabe von Informationen”, teilt die Datenschutzgruppe „digitalcourage e.V.“ (bisher bekannt als FoeBuD e.V.) leicht kritisch mit.
Alle freigegeben Dokumente – auch die Protokolle der Beiratssitzungen – sind jedoch auf der OMS-Projektseite OMS im Internet zugänglich.
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mehr zu den ersten Ergebnissen des OMS-Projekt lesen Sie in unserer News v. 27.3.2013 (https://www.haufe.de/personal/entgelt/projekt-oms-bericht-ueber-die-kosten-der-meldeverfahren_78_171528.html). Was auf die am Meldewesen beteiligten zukommt, ist noch offen - die Zielsetzung von Projekt OMS allerdings eindeutig: Die Meldeverfahren sollen optimiert und vereinfacht werden. Dies wird jedoch ohne "Umstellungsaufwand" nicht möglich sein und in diesen wird zunächst investiert werden müssen. Viele Grüße Regina Berthold, Redaktion Entgelt und Sozialwesen.