SV-Meldung und Entgeltunterlagen bei Schülern und Werkstudenten


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Beitragsgruppenschlüssel bei Werkstudenten und Schülern

Auch für Schülerjobs und Studentenjobs sind die üblichen SV-Meldungen abzugeben. Wir zeigen, welche Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel  zu verwenden sind und erläutern, welche Dokumente in die Entgeltunterlagen gehören.

SV-Meldung bei Schülerjobs: Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel

Für im Rahmen eines Ferienjobs kurzfristig beschäftigter Schüler ist eine Meldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel (BGR) 0000 und dem Personengruppenschlüssel (PGR) 110 zu erstatten.

Handelt es sich um einen geringfügig entlohnten beschäftigten Schüler (Minijob im Rahmen der 450-EUR-Grenze), ist die Meldung bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob mit BGR 6100 und bei einem von der Rentenversicherungspflicht befreiten Minijob mit BGR 6500 sowie dem PGR 109 abzusetzen, ohne Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung gilt BGR 0100 bzw. 0500.

Entgeltunterlagen bei Schülern im Ferienjob oder Minijob

Die Entgeltunterlagen von beschäftigten Schülern müssen zusätzlich folgende Erklärung bzw. Unterlagen enthalten

  • Bei Ferienjobbern die Erklärung über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr,
  • Bei 450-EUR-Minijobbern  die Erklärung über weitere daneben ausgeübte Beschäftigungen.
  • Bei kurzfristigen und 450-EUR-Minijobbern die Bestätigung, dass dem Arbeitgeber die Aufnahme weiterer Beschäftigungen angezeigt wird.
  • Nachweis über die Schülereigenschaft.
  • Bei einem 450-EUR-Minijob den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Schulzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Schulbesuch allgemeinbildender Schulen gilt nach Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Anrechnungszeiten gehören zu den  beitragsfreien Zeiten und zählen in der Regel nicht bei den Wartezeitmonaten mit. Sie können aber die spätere Rentenhöhe beeinflussen. Der Schulbesuch nach Vollendung des 17. Lebensjahres wird vom jeweiligen Schulbüro bestätigt. Dort sind auch entsprechende Formulare erhältlich. Arbeitgeber sind insoweit dabei nicht beteiligt, für entsprechende Hinweise werden die Schüler aber dankbar sein.

SV-Meldungen für Studentenjobs

Sind Studenten im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung oder als 450-EUR-Minijobber beschäftigt, gelten die oben genannten Regelungen entsprechend. Für mehr als geringfügig beschäftigte Werkstudenten sind die üblichen Regelungen für Meldungen der Arbeitnehmer anzuwenden.

Beitragsgruppenschlüssel Werkstudent

Die "klassischen Werkstudenten", die versicherungsfrei in der Kranken - und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind mit der BGR 0100 und dem PGR 106 anzumelden. Im Verlauf der Beschäftigung fallen Unterbrechungs- und Jahresmeldungen wie bei allen anderen Arbeitnehmern an.

Das gehört in die Entgeltunterlagen bei Studentenjobs

Wenn der Student geringfügig beschäftigt ist, gelten die für die Beschäftigungsart genannten Regelungen entsprechend. Zu den Entgeltunterlagen bei Werkstudenten gehört unbedingt regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.  Bei der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger ist damit nachgewiesen, dass zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung keine Beiträge abzuführen sind. Der Studiennachweis gehört auch zu den Unterlagen, wenn ein Student im Rahmen der Minijob-Regelungen beschäftigt ist.

Hat sich der Arbeitgeber zur Übernahme von Studiengebühren bereit erklärt, aber Schuldner der Studiengebühren ist der Arbeitnehmer, so hat der Arbeitgeber auf der vom Arbeitnehmer vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme sowie deren Höhe anzugeben. Eine Kopie der ergänzten Originalrechnung ist als Beleg im Lohnkonto aufzubewahren.

Der Personalfragebogen bei Schüler- und Studentenjobs

In jedem Fall sollte bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten ein Personalfragebogen aufgenommen werden, der unbedingt die erforderlichen Angaben des Schülers bzw. Studenten u. a. zu weiteren Beschäftigungen dokumentiert. Gleichzeitig kann der Fragebogen auch der Verpflichtung zur Anzeige künftiger weiterer Beschäftigungen neben der Schule bzw. dem Studium dienen. Ein Muster dieser Personalfragebogen für Schüler und Studenten finden Sie hier.

Schlagworte zum Thema:  Beitragsgruppe, Wartezeit, Schüler, Student