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Umlageverfahren bei Mutterschaft

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen. Arbeitgeber erhalten in diesen Fällen finanzielle Entlastung durch das Umlageverfahren U2 (Erstattungsverfahren bei Mutterschaft).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Gesetzgeber regelt das U2-Verfahren im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und weitet damit den gesetzlichen Schutz für Frauen durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das SGB V auf die betroffenen Arbeitgeber aus. Der GKV-Spitzenverband hat sich in "Grundsätzlichen Hinweisen" (GR v. 19.11.2019) mit dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen genauer auseinandergesetzt. Die "Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)" in der vom 1.1.2022 an geltenden Fassung wurden durch den GKV-Spitzenverband am 29.10.2020 (GR v. 29.10.2020) sowie am 3.3.2021 (GR v. 3.3.2021) neu gefasst.

 
Praxis-Beispiele
  • Keine Umlage bei Einmalzahlungen, Beispiel mit Märzklausel

Sozialversicherung

1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber

  • den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie
  • die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsstä...

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