Wie die Ersteingliederung helfen kann
Die berufliche Ersteingliederung unterscheidet sich von der Wiedereingliederung von Berufstätigen, die ebenfalls zum Bereich der beruflichen Rehabilitation gehört.
Vorrangiges Ziel der Ersteingliederung ist es, Jugendlichen mit Handicap den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.
Beschäftigung Behinderter immer noch unter gesetzlicher Quote
Bislang stehen deren Chancen auf einen regulären betrieblichen Ausbildungsplatz nämlich noch schlecht: Gerade einmal sieben Prozent der Jugendlichen mit Handicap konnten im Jahr 2014 einen betrieblichen Ausbildungsplatz vorweisen, so das Ergebnis einer Studie der Bertelsmann-Stiftung. Und das, obwohl die Teilhabe behinderter Menschen an sich in den vergangenen Jahren gestiegen ist – laut Inklusionsbarometer 2015 der Aktion Mensch auf insgesamt 4,67 Prozent der Beschäftigen.
Dennoch bleibt der Anteil behinderter Mitarbeiter unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent. Viele Unternehmen schließen behinderte Arbeitnehmer noch aus und nehmen lieber in Kauf, stattdessen Ausgleichzahlungen zu leisten (lesen Sie dazu den Beitrag "Mitarbeiter mit Handicap" in Ausgabe 12/2015 des Personalmagazins, das Sie hier als App herunterladen können).
Knapp die Hälfte der Geförderten beginnt eine Ausbildung
Um Behinderten den Ein- oder Wiedereinstieg zu erleichtern, stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) hohe Förderbeträge zur Verfügung: Laut Auskunft der IAB-Autoren gab die BA im Jahr 2014 insgesamt 2,39 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben aus (sowohl für Erst- als auch Wiedereingliederungen).
Bislang werden nach Erkenntnis der Studienautoren die meisten Ersteingliederungen ausschließlich von der BA gefördert. Knapp die Hälfte der Geförderten beginnt in ihrem Rehabilitationsverfahren eine Berufsausbildung, häufig mit einer vorgeschalteten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Bessere Erfolgsaussichten im Betrieb
Bisher findet allerdings nur ein knappes Drittel dieser Maßnahmen in Betrieben statt, die Mehrheit der Ausbildungen dagegen in gesonderten Ausbildungsstätten.
Dabei – so eine weitere Erkenntnis – haben Jugendliche, die ihre Ausbildung im Betrieb absolvieren, eine höhere Aussicht auf eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung: Während ein Jahr nach Ausbildungsabschluss insgesamt nur jeder zweite Rehabilitand sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, haben Jugendliche mit betriebsnahen Ausbildungen höhere Erwerbsquoten.
Lernbehinderte sind in der Mehrzahl
Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche Arten von Behinderungen unter den Rehabilitanden am verbreitetsten sind: Zwei Fünftel von ihnen haben eine Lernbehinderung, je ein weiteres Fünftel hat eine psychische oder eine geistige Behinderung. Das mag überraschen, denken doch viele Personaler beim Thema "Inklusion in der Ausbildung" an die Ausbildung körperlich behinderter Jugendlicher (lesen Sie dazu auch den Beitrag "Inklusive Einblicke" in Ausgabe 08/2016 des Personalmagazins, das Sie hier als App herunterladen können).
Mehr Jugendliche mit psychischer Behinderung
Der IAB-Bericht zeigt aber auch, dass sich der Anteil der Jugendlichen mit Lernbehinderung langsam reduziert. Während der Anteil der Lernbehinderten rückläufig ist, hat der Anteil derer mit einer psychischen Behinderung zugenommen.
Das Bildungsniveau der Jugendlichen ist dem IAB-Bericht zufolge im Vergleich zur gleichaltrigen Gesamtbevölkerung niedrig. Fast ein Fünftel hat keinen Schulabschluss.
Den kompletten IAB-Kurzbericht mit dem Titel "Reha-Verfahren helfen beim Berufseinstieg" können Sie hier herunterladen:
doku.iab.de.
Hinweis: Mehr zum Thema "Inklusion in der Ausbildung" lesen Sie im Beitrag "Inklusive Einblicke" in Ausgabe 08/2016 des Personalmagazins (hier können Sie die Ausgabe als App herunterladen). Dort berichten zwei Ausbildungsbetriebe darüber, wie sie Jugendliche mit Behinderung ins Unternehmen integriert haben und wo sie Unterstützung zum Thema "Inklusion" finden.
Außerdem lesen Sie in unserem Titelthema "Vielfalt statt Einfalt: Flüchtlinge und Jugendliche mit Handicap in die Ausbildung integrieren":
- wie ein eignungsdiagnostisches Tool helfen kann, die Kompetenzen von jüngen Flüchtlingen zu erkennen – auch, wenn diese über keine Zeugnisse verfügen
- wie sich Hauptschüler mit und ohne Abschluss als Azubis fördern lassen.
Mehr zum Thema "Inklusion" lesen Sie auch hier:
- Berufsausbildung: Inklusion in der Ausbildung ist noch die Ausnahme
- Beitrag "Mitarbeiter mit Handicap" in Ausgabe 12/2015 des Personalmagazins. Hier können Sie die Ausgabe als App herunterladen.
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