Rz. 22

Sofern vereinbart, ist die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen anzugeben (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 NachwG). Auch diese Nachweispflicht ist neu, wobei sich diese Angaben typischerweise bereits im Arbeitsvertrag finden.[58]

 

Formulierungsvorschlag

Sie sind verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers bis zu den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten betriebsnotwendige Überstunden zu leisten.

[58] Vgl. § 3 Rdn 30 ff.

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