Leitsatz
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt.
Fakten:
Im Mietvertrag sind die Schönheitsreparaturen formularmäßig auf den Mieter abgewälzt. Zur Ausführung ist formularmäßig festgelegt, dass der Mieter Decken und Wände waschfest weiß zu streichen hat und andere Farben durch den Vermieter genehmigt werden müssen. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Klauseln. Der BGH gibt dem Mieter Recht. Die vorliegende Farbwahlklausel gibt dem Mieter während der Mietzeit einen weißen Anstrich vor und schränkt seine Gestaltungsfreiheit dadurch in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt ist. Der Vermieter hat grundsätzlich kein berechtigtes Interesse daran, dem Mieter während der Mietzeit eine bestimmte Dekorationsweise vorzuschreiben.
Das berechtigte Interesse des Vermieters beschränkt sich vielmehr darauf, die Wohnung am Ende der Mietzeit in einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Interessenten akzeptiert wird und somit einer baldigen Weitervermietung nicht entgegensteht. Da der Vermieter keinen Anspruch auf die Beeinflussung der Dekorationsweise während der laufenden Mietzeit hat, braucht sich der Mieter hierauf von vornherein nicht auf eine Genehmigungspflicht einzulassen. Durch die unzulässige Einengung des Mieters in seiner Farbwahl ist die vereinbarte Abwälzung der Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam.
Link zur Entscheidung
BGH, Urteil vom 22.02.2012, VIII ZR 205/11BGH, Urteil vom 22.2.2012 – VIII ZR 205/11
Fazit:
Der BGH stellt klar, dass der Mieter während der Mietzeit in seiner Farbwahl nicht eingeschränkt werden darf und der Vermieter nur ein berechtigtes Interesse daran geltend machen kann, die Wohnung am Ende der Mietzeit in einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Interessenten akzeptiert wird.