Leitsatz
Eine schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrags.
Fakten:
Der Mieter will den befristet abgeschlossenen Mietvertrag wegen seiner schweren Krebserkrankung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Gericht verneint den Anspruch.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2008, I-24 W 53/08
Fazit:
Der Mieter kann einen befristet abgeschlossenen Mietvertrags nur dann aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, wenn der wichtige Grund nicht in seine Risikosphäre fällt.
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