Entscheidungsstichwort (Thema)
Freistellung des Betriebsrats von Kosten für Schulungen des Betriebsratsvorsitzenden zu den Themen Betriebsverfassungsrecht und Betriebsvereinbarungen
Leitsatz (amtlich)
1. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Schulung hat der Betriebsrat die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann.
2. Der Betriebsrat muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält. Der Beurteilungsspielraum des Betriebsrats bezieht sich auch auf den Inhalt der Schulungsveranstaltung. Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Veranstaltungen nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren in Betracht kommen.
3. Die Qualität einer Bildungsveranstaltung wird unter anderem durch die Qualifikation der Dozenten bestimmt.
Normenkette
BetrVG § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Stralsund (Entscheidung vom 27.05.2015; Aktenzeichen 13 BV 9/14) |
Tenor
1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 27.05.2015, Aktenzeichen 13 BV 9/14, wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über die Freistellung des Betriebsrats von Kosten für Schulungen zu den Themen Betriebsverfassungsrecht und Betriebsvereinbarungen, durchgeführt von der Fa. ifb Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG (im Folgenden nur ifb).
Der Arbeitgeber ist ein regionaler Wohlfahrtsverband, der etwa 215 Arbeitnehmer beschäftigt. Im März 2014 fand eine Betriebsratswahl statt, bei der unter anderem Herr A. H., Frau C. F., Frau A. L. und Frau M. R. in den Betriebsrat gewählt wurden. Der Betriebsrat bestimmte Herrn H. zum Vorsitzenden.
Herr H. hatte als Mitglied des vorherigen Betriebsrats bereits an folgenden Schulungen teilgenommen:
Jahr |
Thema |
Anzahl Tage |
Anbieter |
2010 |
Betriebsverfassungsgesetz I - Das Starterpaket |
4 |
A. Bildungswerk |
2011 |
Arbeitsrecht I |
3 |
Fortis |
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Betriebsratsarbeit Teil I |
5 |
Ifb |
2012 |
Behinderung der Betriebsratsarbeit |
2,5 |
Ifb |
Betriebsverfassungsrecht Teil III |
3 |
A. Bildungswerk |
Tarifpolitik - Grundlagen |
5 |
ver.di |
Arbeitsrecht II |
4 |
Fortis |
Klausurtagung Überarbeiten der veralteten Geschäftsordnung des Betriebsrats |
3 |
A. Bildungswerk |
Umstrukturierung, Betriebsübergang |
5 |
Ifb |
Möglichkeiten zur Einflussnahme zur Verbesserung des Betriebsklimas |
3 |
A. Regionalverband |
2013 |
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht |
3 |
A. Bildungswerk |
Möglichkeiten zur Einflussnahme zur Verbesserung des Betriebsklimas |
2 |
A. Regionalverband |
Frau L. war von 2010 bis 2014 Ersatzmitglied des Betriebsrats und von 2006 bis 2010 Betriebsratsmitglied gewesen. Sie hatte bisher folgende Betriebsratsschulungen besucht:
Jahr |
Thema |
Anzahl Tage |
Anbieter |
2008 |
Betriebsvereinbarungen/Urlaubs-planung/Teilzeit und Ein-Euro-Jobs (zusammen mit Frau Q.) |
3 |
A. Bildungswerk |
2013 |
Möglichkeiten zur Einflussnahme zur Verbesserung des Betriebsklimas |
3 |
A. Regionalverband |
Frau F. und Frau R. sind erstmalig seit März 2014 im Betriebsrat.
Am 11.04.2014 fasste der Betriebsrat die folgenden Beschlüsse:
"...
Beschluss 21/2014
Der Betriebsrat beschließt, dass Frau L., Frau F., Frau Q. und Frau R. an dem Seminar "Betriebsverfassungsrecht - Kompakt Teil 1" des ifb vom 19.05. - 23.05.2014 in H. teilnehmen werden.
- einstimmig angenommen -
Wir entschieden uns für diese Variante, da es denn nur zwei Seminare (Kompakt 1 + 2) bei den Kompaktvarianten sein werden, anstatt drei bei den "normalen" Seminaren.
Beschluss 22/2014
Der Betriebsrat beschließt, dass Herr H. an dem Seminar "Betriebsvereinbarungen Teil 1 - Die Grundlagen" des ifb vom 12.05. - 16.05.2014 in T. teilnehmen wird.
- einstimmig angenommen -
Wir befinden uns gerade in einer Situation (Betriebsvereinbarungen zu wichtigen Themen wie: Weiterbildung für Mitarbeiter), wonach das Wissen für diese Vereinbarungen von hoher Bedeutung ist, damit der Betriebsratsseite und auch der Arbeitgeberseite keine Fehler unterlaufen können.
..."
Das Seminar "Betriebsverfassungsrecht - Kompakt Teil I" des ifb erstreckt sich über insgesamt vier Tage und hat den folgenden Inhalt:
Meine Rolle als Betriebsrat
- Neu im Amt: was kommt auf mich zu?
- Erwartungshaltung von Kollegen und Arbeitgeber
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Team?
Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsverfassungsrecht
- Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht
- Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
- Wichtige Kernbegriffe im Betriebsverfassungsgesetz
Organisation und Geschäftsführung im Betrieb...