Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Nachmieterauswahl

 

Orientierungssatz

1. Hat der Vermieter nach vorzeitiger Kündigung des Mieters diesem gegenüber seine Bereitschaft erklärt, ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn ein solventer Nachmieter gefunden wird, so ist er auch ohne Darlegung eines berechtigten und überwiegenden Interesses des Mieters an der vorzeitigen Aufhebung des Mietvertrages verpflichtet, die Solvenz und Mietabsichten etwaiger Interessenten näher zu prüfen.

2. Weist der Vermieter demgegenüber Nachmietinteressenten sofort wieder an den Mieter zurück, so muß er sich so behandeln lassen, als ob ein Mietvertrag mit einem Nachmieter zustande gekommen wäre.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732937

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