Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksame Versicherungspflicht des Mieters im Formularmietvertrag
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Die formularvertragliche Vereinbarung über den Abschluß einer Einbruchversicherung des Mieters kann als überraschende Klausel unwirksam sein und ist als unangemessene Klausel unwirksam, wenn sie dem Einstehen des Mieters für verschuldensunabhängige Schadensersatzleistung dienen soll.
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
2. Zwar ist allgemein üblich, dem Mieter in Formularverträgen weitgehende Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten unabhängig vom Verschulden aufzuerlegen. Das dem Mieter darüber hinaus auferlegt wird, sich gegen Schäden, für die er nach dem Gesetz nicht einzustehen hat, zu versichern, ist nicht allgemein gebräuchlich.
3. Darüber hinaus sind Regelungen, die dem Mieter eine umfassende Schadensersatzpflicht für beschädigte Einrichtungsgegenstände, unabhängig von seinem Verschulden, auferlegen - um eine solche handelt es sich hier bei dem Einstehen des Mieters für Schäden im Zusammenhang mit einem Einbruch oder Einbruchversuch - nach AGBG § 9 unwirksam.
4. Wird dem Mieter zwar keine unmittelbare Schadensersatzpflicht für derartige Schäden auferlegt, sondern die Verpflichtung, sich gegen derartige Schäden zu versichern, so führt dies im Ergebnis doch zu einer umfassenden Einstandspflicht des Mieters für nicht verschuldete Schäden an Wohnungseinrichtungsgegenständen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735582 |
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