Entscheidungsstichwort (Thema)
Räumungsklage bei Räumung vor Zustellung der Klageschrift: Kostenentscheidung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Kosten der unmittelbar nach der fristlosen Kündigung des Vermieters erhobenen Räumungsklage fallen dem Vermieter zur Last, wenn die Räumung vor Zustellung der Klage erfolgt ist.
Vergleiche OLG Schleswig, 1982-06-25, 6 RE-Miet 1/82, NJW 1982, 2672; LG München II, 1989-01-26, 2 T 2301/88, WuM 1989, 181 und BGH, 1989-11-03, V ZR 57/88, NJW 1990, 901.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736596 |
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