Leitsatz (amtlich)

Bei der Berechnung der Jahresarbeitsverdienstgrenze sind Pauschalvergütungen für eine über die regelmäßige Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus geleistete Mehrarbeit nicht zu berücksichtigen, auch wenn die Mehrarbeit über längere Zeit hinweg regelmäßig geleistet wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.10.1962; Aktenzeichen 3 RK 47/58)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670604

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