Leitsatz (amtlich)
Bei der Berechnung der Jahresarbeitsverdienstgrenze sind Pauschalvergütungen für eine über die regelmäßige Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus geleistete Mehrarbeit nicht zu berücksichtigen, auch wenn die Mehrarbeit über längere Zeit hinweg regelmäßig geleistet wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670604 |
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