Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfähigkeit iS der gesetzlichen Krankenversicherung und Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutz. Schwangerschaft. Krankheitswert. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine biologisch-medizinisch normal verlaufende Schwangerschaft stellt keine Krankheit iS des Krankenversicherungsrechts dar. Das gilt auch für Schwangerschaftsbeschwerden, soweit sie nicht über das gewöhnliche Maß hinausgehen.

2. Soweit eine schwangere Versicherte - hier eine Schornsteinfegergehilfin - bei ihren Arbeiten erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt ist, unterliegt sie einem Beschäftigungsverbot, das ihr einen Anspruch auf den Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG gibt.

 

Orientierungssatz

Der Umstand, daß der behandelnde Arzt das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit für die gesamte Dauer der Schwangerschaft bescheinigt, hat allenfalls Beweiswert; die Bescheinigung muß von der Krankenkasse gemäß § 369b Abs 1 Nr 2 RVO im Zweifelsfalle auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659749

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge