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Die Gebühren für Einzeltätigkeiten und für die Tätigkeiten in Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten über die Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme und für ein Verfahren vor dem Wehrdienstgericht über die Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme sind in VV Teil 6 Abschnitt 5 geregelt. In diesen Verfahren entsteht die Verfahrensgebühr nach VV 6500.

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