Für die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind betriebsbedingte Kündigungen mit dem Ziel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2009 ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 Buchst. b bis d.

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