Kurzbeschreibung

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übertragung der Entscheidungsbefugnis bzgl. einer Covid19-Impfung für ein Kind in einem Alter bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Hinweis: Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

per beA

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

und

Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

der Frau ..., Anschrift ...

– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte…

g e g e n

den Herrn ..., Anschrift ...

– Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte…
wegen: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine COVID-19-Schutzimpfung nach § 1628 BGB

Namens und im Auftrag der Antragstellerin beantragen wir im Wege der einstweiligen Anordnung wie folgt zu erkennen:

  Die Entscheidungsbefugnis für die Durchführung einer COVID-19 Schutzimpfung für das Kind ..., geboren am ..., mit einem für ihre Altersgruppe zugelassenen Impfstoff wird auf die Antragstellerin übertragen.

Ferner wird beantragt,

  der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichnenden zu bewilligt.

B e g r ü n d u n g:

I.

Die Beteiligten sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des siebenjährigen Kindes ..., geboren am .... Die Kindeseltern sind seit dem ... rechtskräftig geschieden. Das Kind ... lebt bei der Antragstellerin.

Die Antragstellerin möchte das Kind ... kurzfristig mit einem für ihre Altersgruppe zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 impfen lassen. Sie hat bereits mehrfach versucht, den Kindesvater dazu zu bewegen, einer entsprechenden Impfung zuzustimmen. Dies lehnt der Kindesvater aber nachhaltig ab. Er begründet seine Weigerungshaltung mit folgenden Argumenten: ...

Der Wunsch der Kindesmutter, das siebenjährige Kind gegen COVID-19 zu impfen, begründet sich wie folgt:

Die COVID-19-Impfung bietet generell einen guten Schutz gegen schwere Verläufe einer COVID-Erkrankung. Zudem können auch Kinder nach aktuellem Stand der Wissenschaft von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Erkrankung an COVID-19 betroffen sein. Die Impfung bietet hiergegen einen guten Schutz. Ferner leben im sozialen Umfeld des Kindes diverse Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Hierbei handelt es sich um ...

Nicht zuletzt hätte eine Impfung des Kindes auch den Vorteil, dass in der Schule erleichterte Quarantänemaßnahmen für sie gelten würden, weil ...

Dementsprechend haben nicht geimpfte Kinder ein höheres Risiko, von Schulausfällen und Quarantänemaßnahmen betroffen zu sein, als geimpfte Kinder. In ihrer Schulklasse sind bereits mehrere Kinder kürzlich geimpft worden. Auch die Tochter selbst möchte geimpft werden.

Zwar wird von der STIKO zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Impfung gegen COVID-19 mit dem hierfür zugelassenen Impfstoff für Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren nicht ausdrücklich empfohlen. Laut Pressemitteilung der STIKO vom 9.12.2021 können aber "bei individuellem Wunsch auch Kinder in einem Alter ab 5 Jahren ohne Vorerkrankung geimpft werden".

II.

Die Entscheidungsbefugnis ist unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Anordnung zu übertragen nach §§ 1628 BGB, 49 FamFG.

Die Frage einer Schutzimpfung gegen COVID-19 ist als eine Frage von erheblicher Bedeutung zu sehen, wobei sind die Impfempfehlungen der STIKO in als medizinischer Standard anerkannt sind (vgl. OLG München, Beschluss v. 18.10.2021, 26 UF 928/21).

Für die hier in Frage stehende Erst- und Zweitimpfung besteht das für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 10.12.2021, 10 UF 121/21) einerseits vor dem vor dem Hintergrund des derzeit anhaltenden Infektionsgeschehens und andererseits angesichts des Zeitablaufs von der Aufnahme der Impfung bis zur vollständigen Immunisierung.

V.

Die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Antragstellerin ist beigefügt.

Rechtsanwalt

(elektronisch signiert)

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