Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Bemühungen in Richtung einer Änderung der Berechnung der im Mietspiegel wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmiete. Mitte Oktober beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, dass zur Erhebung des qualifizierten Mietspiegels alle Wohnungen erfasst werden, unabhängig davon, ob sich der Mietzins verändert habe. Derzeit, so bemängeln die Petenten, würden gleichbleibende Mieten, die im Mietspiegel dämpfend wirken könnten, nicht berücksichtigt. Der Durchschnitt werde aus Wohnungen berechnet, bei denen die Miete im Zeitraum der zurückliegenden vier Jahre gestiegen oder für die ein neuer Mietvertrag geschlossen worden sei. Dadurch würden alteingesessene Mieter benachteiligt, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten könnten.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird unter Bezugnahme von Auskünften des zuständigen Bauausschusses sowie der Bundesregierung auf verschiedene gesetzliche Maßnahmen hingewiesen, die alle das Ziel verfolgt hatten, den Mietanstieg insbesondere in Ballungsräumen einzudämmen. So sei schon in dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz eine Regelung eingeführt worden, um flexibel auf Mietsteigerungen reagieren zu können. Danach können die einzelnen Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 % auf 15 % absenken.
Das jüngst in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz wiederum regelt, dass zum einen die Kosten der vom Vermieter eingeschalteten Makler nicht mehr auf die Wohnungssuchenden umgewälzt werden können. Außerdem darf bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen.
Wie aus der Vorlage hervorgeht, sind auch weitere gesetzlich Maßnahmen zum Schutz der Mieter geplant. So hätten die Koalitionsfraktionen u.a. vereinbart, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete "auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt werden soll". Die Bundesregierung, so heißt es weiter, habe angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Der Petitionsausschuss hält in diesem Zusammenhang die vorliegende Petition für geeignet, "um auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen".
[Quelle: Bundestag]