Anwälte können schon vor dem Gespräch mit dem Mandanten in Standardfällen vorhersehen, welche Einwände der Mandant vorbringen wird/könnte. Gegenargumente können somit vorbereitet werden. Anwälte sollten Einwände des Mandanten als etwas Normales sehen und nicht als persönlichen Angriff.
Gebührenhöhe
Generell gelten die folgenden Regeln, wenn der Mandant zu der Gebührenhöhe Einwände vorträgt:
- Anwälte sollten zunächst aufmerksam und konzentriert zu hören.
- Der Mandant muss das Gefühl bekommen, dass er ernst genommen wird.
- Vorschnelle Unterbrechung des Mandanten sollten vermieden werden. Der Anwalt sollte ernsthaft prüfen, ob der Einwand zu den Gebühren berechtigt ist, bzw. überlegen, was wirklich hinter den Worten des Mandanten stecken könnte: War er mit der Bearbeitung des Mandats unzufrieden?
- Anwälte sollten auch bei dem Thema höflich, ruhig, sachlich und sicher auftreten.
So können Anwälte z. B. den Gebührenaufwand von Beratungsleistungen rechtfertigen bzw. argumentieren:
„Dieser Vertrag kostet Sie EUR … Dafür haben Sie aber den Vorteil, dass Sie bei etwaigen Streitigkeiten vor Gericht geeignetes Beweismaterial haben …“
„Mit der Erstellung des Vertrags minimieren Sie Ihr Prozessrisiko dauerhaft und dazu kommt, dass Sie bei Ihren Kunden und Lieferanten Professionalität bekunden …“
„Wenn Sie die Kosten hochrechnen, die allein durch Folge- und Spätschäden bei Prozessen entstehen, dann zahlt sich die umfassende Beratung für Sie doch bereits jetzt aus“.
Weiterbildung
Anwälte können Seminare zum Thema „Kommunikation“ für sich und ihre Mitarbeiter problemlos als Betriebsausgaben geltend machen (BFH, Urteil v. 28.8.2008, VI R 44/04).