Ab Ende 2024  ist USB-C der einheitliche Standard bei Ladekabeln

Die EU macht Schluss mit dem Durcheinander bei Ladekabeln für Handys, Tabletts, Kopfhörer, Soundbars & Co. Nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten, also Ende 2024 dürfen Hersteller solcher Geräte nur noch einheitliche Ladekabel auf den Markt bringen ("Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt").

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen Ladekabels gebilligt und sie somit endgültig genehmigt. Die Vereinheitlichung soll nicht nur das Chaos im alltäglichen Gebrauch von Elektrokleingeräten beenden, sondern darüber hinaus deutlich zur Reduzierung des umweltschädlichen Elektroschrotts beitragen.

Hersteller verwenden unterschiedliche Ladeanschlüsse

Nach von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Untersuchungen wurden EU-weit im Jahr 2020 ca. 420 Mio. elektronische Geräte mit aufladbarem Akku, verkauft. Für die Aufladung werden je nach Anbieter und Hersteller spezielle Ladekabel mit unterschiedlichen Anschlüssen benötigt. Verbraucher innerhalb der EU besitzen nach dieser Erhebung im Durchschnitt 3 Ladegeräte. Gleichzeitig beklagen sich 38 % der Verbraucher, für bestimmte Geräte dennoch kein kompatibles Ladegerät zu besitzen.

Schluss mit Kabelsalat ab Ende 2024

Da diverse Appelle an die Hersteller zur Vereinheitlichung der Ladeanschlüsse bisher nicht gefruchtet haben, hat die EU-Kommission am 23.9.2021 einen Vorschlag für einen einheitlichen Ladeanschluss vorgelegt. Anfang Oktober 2022 hat das EU-Parlament das einheitliche Ladekabel mit USB-C Anschluss als allgemeinen Standard gebilligt, der Rat hat am 24.10.2022 zugestimmt. Die damit beschlossene EU-Richtlinie schreibt diesen Standard nun mit Ende des Jahres 2024 verbindlich vor.

USB-C ist der künftige Standard

Nach der neuen EU-Richtlinie müssen in der EU verkaufte Mobiltelefone, Kameras, Kopfhörer und ähnliche elektronische Kleingeräte künftig über einen USB-C Ladeanschluss verfügen. Nach der beschlossenen Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht und weitere 12 Monate bis zur Anwendung. D.h.,

spätestens ab Ende 2024 dürfen nur noch Geräte in den Handel kommen, die über einen USB-C Ladeanschluss verfügen. Für Laptops existiert eine verlängerte Übergangsregelung bis Frühjahr 2026.

Künftig weniger Elektroschrott

Die Neuregelung hat auch umweltpolitische Gründe. Ladekabel verursachen pro Jahr EU-weit ca. 11.000 t Elektroschrott. Die Neuregelung soll helfen, zumindest einen Teil dieses Elektroschrotts künftig zu vermeiden.

Mehr Entscheidungsfreiheit für Verbraucher

Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig selbst entscheiden, ob sie beim Kauf eines neuen Gerätes, auch ein neues Ladekabel erstehen. Auf den Verkaufsverpackungen einschlägiger Elektrogeräte muss künftig ein Symbol darüber Auskunft geben, ob ein Ladegerät enthalten ist oder nicht.

Druck auf Hersteller zur Normanpassung

Wie häufig gibt es auch Kritik. Kritiker befürchten, dass durch die Vereinheitlichung technische Innovationen ausgebremst werden könnten. Besonders der Elektrohersteller Apple hat sich bis zum Schluss gegen den neuen Standard gewehrt. Nach der Neuregelung muss Apple auf seine bisherigen speziellen Lightning-Anschlüsse verzichten und sich dem allgemeinen Standard anpassen.

Altgeräte nicht betroffen

Eine Nachrüstpflicht für Altgeräte wird es nicht geben, so dass die flächendeckende Umstellung auch angesichts der Übergangsfristen in der Praxis noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Insgesamt sollen die Verbraucher mit der Maßnahme EU-weit um Ausgaben von 250 Mio. Euro jährlich entlastet werden.


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