Insolvenz des Bauträgers: Keine außergewöhnliche Belastung beim Bauherren
Anzahlungen an insolvente Baufirma: außergewöhnlich belastend?
Ein Ehepaar beantragte für die verloren gegangenen Anzahlungen an eine Baufirma für den Bau ihres Eigenheims den Abzug außergewöhnlicher Belastungen.
- Schließlich seien die Ausgaben außergewöhnlich,
- weil sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht erwachsen.
Ein Argument, das die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht überzeugen konnte. Sie lehnten den Abzug außergewöhnlicher Belastungen ab.
Bizzare Begründung: Unterzeichnung des Vertrags und nicht Firmenpleite war Ursache allen Übels
Eine außergewöhnliche Belastung liegt nicht vor, weil die Unterzeichnung des Werkvertrags für den Bau des Hauses der eigentliche Grund für die Anzahlung und somit für den Verlust der Anzahlung ist. Und die Unterzeichnung eines Bauvertrags stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.
(FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.3.2010, 2 K 1029/09).
-
Italienische Bußgeldwelle trifft deutsche Autofahrer
2.172
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.7342
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
1.635
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
1.613
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.471
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
1.400
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
1.368
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
1.305
-
Verdacht der Befangenheit auf Grund des Verhaltens des Richters
1.136
-
Formwirksamkeit von Dokumenten mit eingescannter Unterschrift
1.0461
-
Risiko der Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Ausland
18.11.2024
-
Handelsregistervollmachten – Anforderungen und Umgang bei Rückfragen des Handelsregisters
12.11.2024
-
Datenschutzbehörden müssen nicht zwingend Sanktionen verhängen
07.11.2024
-
Typisch stille Beteiligung an Kapitalgesellschaften – Unterschiede zwischen GmbH und AG
06.11.2024
-
Bundesnetzagentur wird nationale Marktüberwachungsbehörde bei der KI-Aufsicht
05.11.2024
-
Neue Bundesverordnung zur „Cookie-Einwilligung“
31.10.2024
-
Zahl der Datenschutz-Bußgeldverfahren steigt
24.10.2024
-
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im B2B-Bereich
23.10.2024
-
Fernmeldegeheimnis gilt nicht für private E-Mails und Telefonate am Arbeitsplatz
17.10.2024
-
Wirecard: Geschädigte Aktionäre sind keine nachrangigen Gläubiger!
16.10.2024