Für Bauherren kann die Erstellung des Eigenheims zur Nervensache werden. Nicht selten gerät der Bau wegen Zahlungsschwierigkeiten der beauftragten Baufirma nämlich ins Stocken. Doch was tun, wenn die Baufirma insolvent wird und die Anzahlung verloren ist?

Anzahlungen an insolvente Baufirma: außergewöhnlich belastend?

Ein Ehepaar beantragte für die verloren gegangenen Anzahlungen an eine Baufirma für den Bau ihres Eigenheims den Abzug außergewöhnlicher Belastungen.

  • Schließlich seien die Ausgaben außergewöhnlich,
  • weil sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht erwachsen.

Ein Argument, das die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht überzeugen konnte. Sie lehnten den Abzug außergewöhnlicher Belastungen ab.

 

Bizzare Begründung: Unterzeichnung des Vertrags und nicht Firmenpleite war Ursache allen Übels

Eine außergewöhnliche Belastung liegt nicht vor, weil die Unterzeichnung des Werkvertrags für den Bau des Hauses der eigentliche Grund für die Anzahlung und somit für den Verlust der Anzahlung ist. Und die Unterzeichnung eines Bauvertrags stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.

(FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.3.2010, 2 K 1029/09).