Über 800 Klagen in Deutschland gegen Finanzoptimierer AWD
Das LG Hannover hat in der vergangenen Woche über 10 dieser Klagen verhandelt (u.a. 10 O 771/11). Der Fortgang ist noch offen. In der Vergangenheit sind die Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Einige Klagen wurden abgewiesen, einige Anleger haben ihre Klagen auch zurück genommen.
Überhöhte Provisionen
Banken müssen nach der Rechtssprechung des BGH ihre Kunden über Provisionen und „Kick-Backs“ informieren. Für Finanzdienstleister gilt dies nur eingeschränkt, weil der durchschnittliche Kunde mit einem Provisionsanteil des Beraters rechnen muss. Anders ist dies aber, wenn die gezahlte Provision unverhältnismäßig hoch ausfällt. Provisionen in Höhe von 15% und mehr auf die Anlagesumme werden im allgemeinen als außerhalb der Norm angesehen. Ob der AWD, Untergesellschaften oder Berater Provisionen in dieser Höhe klassiert haben, ist noch streitig.
Zur Altersvorsorge nicht geeignet
Bedeutung für die Prozesse in Hannover könnte zwei grundlegenden Entscheidungen des Landgerichts Braunschweig (5 O 1976/10 ) und des OLG Naumburg (5 U 187/11 ) zukommen: Das LG Braunschweig hatte eine Beteiligung an dem Medienfonds IMF 3 als für die Altersvorsorge ungeeignet bewertet und der Klage eines Anlegers statt gegeben, weil er auf diese Ungeeignetheit nicht hingewiesen worden sei. Die Anlage in einem Medienfonds beinhaltet nach Auffassung der Richter erhebliche Verlustrisiken, so dass einem Anleger, der eine Altersvorsorge wünsche, eine solche Anlageform nicht empfohlen werden dürfe.
Risiken verharmlost
Das OLG Naumburg beanstandete die Prospektangaben zur Fondsanlage IMF 2. Hier bestehe das eindeutige Risiko eines Totalverlustes, das in dem Prospekt in irreführender Weise verharmlost werde. Allein aufgrund dieses fehlerhaften Prospektes hafte der AWD dem Anleger auf Schadensersatz. Gerade dieses Urteil könnte für den AWD weitreichende Folgen haben, da es in diesen Fällen der Prospekthaftung auf die individuelle Beratung im Einzelfall nicht mehr ankommt. Sowohl die Entscheidung des OLG (Revision nicht zugelassen) als auch die des LG sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Muss Maschmeyer in den Zeugenstand?
Entsprechende Anträge liegen vor. Das Gericht hat hierüber aber noch nicht entschieden. Die Tatsache, dass Maschmeyer sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der „Swiss Life“, der Muttergesellschaft des AWD, verabschiedet hat, dürfte ihn vor einer Vernehmung als Zeuge allerdings nicht schützen.
Klageflut auch in Österreich
In Österreich sieht der AWD sich mit einer noch größeren Klagewelle konfrontiert. Tausende Anleger sind der Auffassung, bei dem Erwerb von Immofinanz- und Immoeast - Aktien systematisch unzutreffend beraten worden zu sein. Eine Tendenz der österreichischen Gerichte ist noch nicht erkennbar. Die finanziellen Risiken für den AWD aufgrund dieser Prozesslawine sind aber gewaltig.
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