Ärztliche Zweitmeinung: Kniegelenkersatz/Knie-Endoprothese

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei einer bestimmten Indikation zu einem planbaren Eingriff Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Dabei wird geprüft, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig und sachgerecht ist. Der Anspruch gilt künftig auch bei dem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese.

Bei dieser Operation wird das natürliche Kniegelenk ganz oder teilweise durch eine Prothese aus Metall und Kunststoff ersetzt. Unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte prüfen im Zweitmeinungsverfahren, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Den Weg dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15.10.2020 durch die Aufnahme des neuen Eingriffs in das Zeitmeinungsverfahren eröffnet. 

Genehmigung als unabhängige Zweitmeiner

Teil des Beschlusses ist auch eine Vorgabe, welche Facharztgruppen in Frage kommen, eine qualifizierte Zweitmeinung abzugeben. Nach Inkrafttreten des Beschlusses können Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung als unabhängige Zweitmeiner beantragen und die Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen anbieten.

Hilfe für informierte Entscheidung der Patientinnen und Patienten

Knieprothesen-Implantationen werden ärztlicherseits in der Regel bei einer fortgeschrittenen degenerativen Erkrankung des Kniegelenks, insbesondere bei einer Arthrose, erwogen. Die Zahl dieser Eingriffe steigt in Deutschland in den letzten Jahren fast kontinuierlich an – aktuell werden bundesweit rund 190.000 Implantationen pro Jahr durchgeführt. Analysen zeigen hierbei deutliche regionale Unterschiede bei Erstimplantationen. Zu den konservativen und weniger invasiven alternativen Behandlungsmöglichkeiten von Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Kniegelenk gehören insbesondere Physiotherapie sowie eine medikamentöse Therapie.

Ärztliche Zweitmeinung bei Kniegelenkersatz: Wann möglich?

Das neue Zweitmeinungsverfahren greift, wenn Patientinnen und Patienten die Implantation einer Total- oder Teilendoprothese des Kniegelenks empfohlen wird. Der Anspruch besteht auch, wenn es sich um eine Revisionsoperation, also einen Folge-, Wechsel- oder Korrektureingriff an der Knie-Endoprothese, handelt. Ziel des Angebots ist es, Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung für oder gegen eine solche Operation zu unterstützen und medizinisch nicht gebotene Eingriffe am Kniegelenk zu vermeiden.

Der G-BA beauftragte zudem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen zu Knie-Endoprothesen zu erstellen: Das IQWiG veröffentlicht hierzu eine eingriffsspezifische Entscheidungshilfe auf seiner Website.

Zweitmeinungsgebende Fachärztinnen und Fachärzte

Fachärztinnen und Fachärzte folgender Fachrichtungen können beantragen, Zweitmeinungsleistungen zu einer geplanten Knie-Endoprothese abzurechnen:

  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Orthopädie
  • Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin

Jene Fachärztinnen und Fachärzte, die aufgrund ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit eine Genehmigung als Zweitmeinungsgeber erhalten, werden auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/zweitmeinung zu finden sein.

Inanspruchnahme des neuen Zweitmeinungsverfahrens

Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
 

Gemeinsamer Bundesausschuss