Erklärung des GKV-Spitzenverbandes zur eGK und Telematikinfrastruktur
Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, wurden ernst genommen. Dies zeigt der kurzfristig bekannt gewordene Referentenentwurf für ein „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“.
Finanzierung der Parallelnetze über die Beitragszahler
Der Verwaltungsrat weist jedoch nachdrücklich noch einmal auf die Problematik der Bestandsnetze als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur hin. Er fordert klare gesetzliche Regelungen, die die zumindest indirekte Finanzierung dieser Parallelnetze über die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung unterbinden. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden.
Wortlaut der Erklärung zur eGK und Telematikinfrastruktur
Nachfolgende Erklärung gab der Der GKV-Spitzenverband:
Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen stehen geschlossen hinter der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer Telematikinfrastruktur. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ist allerdings nicht bereit, Stillstand teuer mit Beitragsgeldern zu subventionieren. Die Schmerzgrenze ist mit Ausgaben von nahezu 1 Milliarde EUR Beitragsgeldern für die Entwicklungskosten - ohne dass bislang ein spürbarer Mehrwert für Patienten und Versicherte erreicht wurde - überschritten. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden.
Parallelnetze als Verhinderungsinstrument der Telematikinfrastruktur
Es ist für den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes nicht nachvollziehbar, wenn weiterhin Bestandsnetze, deren Datensicherheit – anders als bei der Telematikinfrastruktur - bisher nicht nachgewiesen wurde, als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur aufgebaut und finanziell gefördert werden könnten. Dadurch würden letzten Endes zumindest indirekt Finanzmittel der Beitragszahler, die für die gesundheitliche Versorgung von Patienten vorgesehen sind, verwendet. Dieser Missstand muss durch eindeutige gesetzliche Regelungen unterbunden werden. In der Konsequenz würde der Beitragszahler nämlich dreimal finanziell belastet: Bezahlt werden müssen die Telematikinfrastruktur der gematik, Parallelnetze und womöglich später die Zusammenführung der verschiedenen Plattformen. Das ist unverantwortlich.
Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben
Durch den Erlass der „Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2015“ hat der Bundesgesundheitsminister die Kassen zur Zahlung der benötigten Mittel in die Verantwortung genommen. Der Verwaltungsrat hat die Sperrung der Mittel im Haushalt des GKV-Spitzenverbandes aufgehoben. Er erwartet, dass der Gesetzgeber konsequent die nächsten Schritte geht und insbesondere die notwendigen Entscheidungsstrukturen schafft. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetzgeber auf, den GKV-Spitzenverband in der gematik als alleinigen Kostenträger mit hinreichenden Entscheidungsbefugnissen auszustatten.
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